Einfache Nachweise für Spenden bis 200 Euro: Ein Leitfaden für Spender

Klaus (Name geändert*) ist entschlossen, den Schwarzer Falke e.V. zu unterstützen. Er entscheidet sich für eine Spende von 150 Euro, die er bequem per Online-Banking überweist. Da sein Betrag unter der Grenze von 200 Euro liegt, benötigt Klaus keinen formellen Nachweis für seine Spende. Stattdessen reicht ein vereinfachter Nachweis, wie beispielsweise eine Buchungsbestätigung der Überweisung, aus.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Grenze von 200 Euro für jede Einzelspende gilt und nicht für die Summe aller Spenden im Jahr. Das bedeutet, dass Klaus auch für eine zweite Spende in Höhe von 100 Euro denselben vereinfachten Nachweis erbringen könnte.

Wie erhält man einen einfachen Nachweis?

Nachdem Klaus seine Spende online überwiesen hat, erhält er von seiner Bank eine Bestätigungsseite, auf der sein Name und seine Kontonummer, die des Empfängers, der Betrag und der Buchungstag ersichtlich sind. Diese Seite muss Klaus für das Finanzamt ausdrucken.

Um sicherzustellen, dass das Finanzamt die Spende anerkennt, sollte Klaus den vom Schwarzer Falke e.V. hergestellten Spendenvordruck – in der Regel der vorgedruckte Überweisungsträger – seinem Ausdruck beilegen. In der Regel akzeptiert das Finanzamt jedoch die Buchungsbestätigung als ausreichenden Nachweis. Falls nicht, kann Klaus den Verein jederzeit um eine Spendenbescheinigung bitten.

Kontoauszug als Alternativnachweis:

Wenn Online-Banking nicht genutzt wird oder die Spende per Lastschrift eingezogen wird, kann ein Kontoauszug als Nachweis dienen. Hierbei sollten jedoch alle Informationen geschwärzt werden, die nicht relevant für die Spende sind. Wichtig sind der Name und die Kontonummer des Spenders sowie des Empfängers, der Betrag und der Buchungstag. Auch hier empfiehlt es sich, den vorgedruckten Überweisungsträger des Spendenempfängers beizulegen.

Aufbewahrung des Nachweises:

Seit dem 18. Juli 2016 müssen einfache Nachweise nicht mehr direkt der Steuererklärung beigefügt werden. Sie sollten jedoch gut aufbewahrt werden und für etwa ein Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheids verfügbar sein.

Steuerliche Kulanzregelungen in Katastrophenfällen:

Für Spenden in Katastrophenfällen gelten die gleichen Regelungen wie für Spenden unter 200 Euro. In solchen Fällen akzeptiert das Finanzamt ebenfalls einen einfachen Nachweis.

Die Vereinfachung der Nachweisführung macht es Spendern wie Klaus leichter, Gutes zu tun und gleichzeitig ihre steuerlichen Angelegenheiten zu regeln. Es ist eine Erleichterung, die nicht nur den Spender, sondern auch die begünstigten Organisationen unterstützt.