Gutes tun über das Leben hinaus

Mit einem Testament zugunsten des Schwarzer Falke e.V. setzen Sie ein Zeichen für Mitmenschlichkeit, das bleibt. Ihr letzter Wille kann Zukunft schenken – für Kinder, Jugendliche und Menschen in Not.

©Schwarzer Falke e.V.

Ein Vermächtnis, das weiterwirkt

Ein Testament ist eine sehr persönliche Entscheidung. Mit einer testamentarischen Verfügung zugunsten des Schwarzer Falke e.V. verbinden Sie Ihren Nachlass mit einem gemeinnützigen Zweck:

Testamentsspenden einfach erklärt

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Schwarzer Falke e.V. in Ihrem Testament zu bedenken:

  • Erbeinsetzung: Der Verein wird (alleiniger oder Miterbe).

  • Vermächtnis: Ein bestimmter Betrag oder Gegenstand wird hinterlassen.

  • Auflage: Eine Zuwendung erfolgt unter bestimmten Bedingungen.
    Gemeinsam mit Ihrer Notarin oder Ihrem Notar helfen wir Ihnen, die passende Form zu finden.

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Testamentsspenden an den Schwarzer Falke e.V. sind von der Erbschaftsteuer befreit (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG), da wir als gemeinnütziger Verein anerkannt sind (§§ 51–68 AO). Selbstverständlich stellen wir eine Zuwendungsbestätigung aus. Wir empfehlen ergänzend die Konsultation einer Fachperson im Erbrecht.

„Mir war wichtig, dass mein letzter Wille Sinn stiftet. Der Schwarzer Falke e.V. hat mich mit Respekt und Klarheit begleitet – so konnte ich eine Entscheidung treffen, die Bestand hat.“

Zwei Mitarbeiter des Spendendienstes von Schwarzer Falke e.V.

Spendendienst Schwarzer Falke e.V.

Telefon: 02331 1886-526
E-Mail: spendenservice@schwarzer-falke.org

Bei Fragen und Anliegen zu Ihrer Spende kontaktieren Sie uns gerne per Telefon oder E-Mail.