FAQ

In unserem FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unserer Vereinsarbeit, Mitgliedschaft, Spendenpraxis und Fördermöglichkeiten. Sollten dennoch Fragen offenbleiben, stehen wir Ihnen jederzeit gern persönlich zur Verfügung.

1. Allgemeine Fragen:

Der Schwarzer Falke e.V. mit Sitz in Hagen (NRW) ist ein gemeinnütziger Verein im Sinne der §§ 51–68 der Abgabenordnung (AO) und verfolgt ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke. Diese sind in § 2 unserer Satzung umfassend geregelt.

Gemäß unserer Satzung (§ 2 Abs. 2) verwirklichen wir insbesondere folgende Zwecke:

  • Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO)

  • Förderung der Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO)

  • Förderung des Sports (Breitensport) (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO)

  • Mildtätige Zwecke (§ 53 AO) für wirtschaftlich oder persönlich hilfebedürftige Personen

Konkret heißt das:

Für Kinder & Jugendliche bieten wir:

  • Digitale Bildung & Medienkompetenz

  • Unterstützung bei schulischen oder familiären Schwierigkeiten

  • Soziale Gruppenangebote & Freizeitaktionen

  • Sportprojekte & Bewegungsförderung im Sinne des Breitensports

Für ältere Menschen / Senioren bieten wir:

  • Einkaufs- und Alltagshilfen

  • Begleitung zu Terminen & Veranstaltungen

  • Digitale Teilhabe (z. B. Smartphone- oder Internetkurse)

  • Soziale Aktivierung und Begegnungsangebote

Unsere Gemeinnützigkeit ist durch den aktuellen Freistellungsbescheid anerkannt. Wir handeln gemäß § 3 der Satzung selbstlos und ausschließlich gemeinwohlorientiert.

Unsere Aktivitäten richten sich stets nach den tatsächlichen Bedarfen vor Ort – wir handeln nicht nach einem starren Projektplan, sondern flexibel und lösungsorientiert.

Eine vollständige Übersicht finden Sie:

  • unter Projekte (laufende, abgeschlossene und vergangene Maßnahmen)

  • unter Aktuelles (zeitlich begrenzte Aktionen, kurzfristige Hilfen, aktuelle Programme)

Der Schwarzer Falke e.V. begleitet sowohl langfristige Förderangebote als auch spontane Einzelfallhilfen und geht individuell auf Notsituationen ein.

Unsere Zielgruppen umfassen:

  • Kinder ab 6 Jahren

  • Jugendliche, junge Erwachsene

  • Senioren und ältere Menschen

  • Menschen in sozial schwierigen Lagen oder Hilfebedarf

Es gibt keine obere Altersgrenze. Die Auswahl der geförderten Personen richtet sich nach dem Satzungszweck (§ 2) und erfolgt unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion oder Nationalität.

Der Sitz des Schwarzer Falke e.V. ist:

Hagen, Nordrhein-Westfalen

Weitere Kontaktdaten, unsere Erreichbarkeit sowie Ansprechpartner finden Sie auf unserer Seite „Kontakt“.

Sie erreichen uns über:

Unsere Ausgaben und Einnahmen unterliegen einer vielschichtigen Kontrolle, die sich wie folgt aufteilt:

  1. Vereinsintern:

    • Vorstand & Schatzmeister überwachen alle Ausgaben

    • Belege (Rechnungen, Bons) werden digital & analog archiviert

    • Kassenprüfung durch einen intern gewählten Prüfer

  2. Vereinsextern:

    • Finanzamt: regelmäßige Prüfung (alle drei Jahre)

    • geplante externe Finanzprüfung durch unabhängige Kontrollinstanz

Alle Ausgaben werden dokumentiert. Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und sparsamen Mittelverwendung sind in § 3 unserer Satzung verankert.

Inhaltsverzeichnis
2. Fragen von potenziellen Mitgliedern:

Die Mitgliedschaft kann jede natürliche oder juristische Person beantragen. Voraussetzung ist ein schriftlicher Antrag (§ 4 Abs. 1 der Satzung).
Der Antrag kann bequem über das Online-Formular oder postalisch eingereicht werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.

Nach der Annahme des Antrags erhält das neue Mitglied eine schriftliche Aufnahmebestätigung. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem in der Bestätigung genannten Datum.

Der Schwarzer Falke e. V. unterscheidet folgende Mitgliedsformen (§ 4 Abs. 2–4 der Satzung):

  • Ordentliche Mitglieder
    → Voll stimmberechtigt, aktiv oder fördernd im Verein tätig

  • Fördermitglieder
    → Unterstützen den Verein finanziell oder ideell, ohne aktives Engagement

  • Ehrenmitglieder
    → Vom Vorstand ernannt für herausragende Verdienste, beitragsfrei

  • Probemitglieder (spezielle Regelung gemäß Vorstandsbeschluss)
    → Teilnahme auf Zeit mit eingeschränkten Rechten, siehe Frage 5

Jede Form richtet sich nach den Grundsätzen der Offenheit, Gemeinnützigkeit und Freiwilligkeit.

Ja – die Beitragshöhe richtet sich nach der vom Vorstand erlassenen Beitragsordnung (§ 6 Satzung).
Die Höhe der Beiträge ist sozial gestaffelt und orientiert sich u. a. an der Lebenssituation:

📁 Für ordentliche Mitglieder (Einzelpersonen)
Beitragsart
Höhe
Bemerkung
Jahresgrundbeitrag
60,00 €
Einmal jährlich, fällig bis 31.03.
Monatlicher Beitrag
1 % des Nettoeinkommens
Nach Selbstauskunft, monatlich fällig

📌 Hinweis: Minderjährige Mitglieder sind beitragsfrei (§ 2 Abs. 2).

📌 Ehrenmitglieder zahlen ebenfalls keinen Beitrag (§ 2 Abs. 3).

🤝 Für Fördermitglieder (natürliche Personen)
Beitragsart
Höhe
Hinweis
Jahresgrundbeitrag
100,00 €
Festbetrag laut Anlage I
Monatlicher Beitrag
frei wählbar (ab 5,00 € empfohlen)
Selbst festgelegt (freiwillig)
🏢 Für Fördermitglieder (Unternehmen)
Mitarbeiterzahl
Jahresgrundbeitrag
Monatlicher Beitrag (mind.)
Bis 5 Mitarbeitende
200,00 €
25,00 €
Bis 50 Mitarbeitende
500,00 €
50,00 €
Bis 99 Mitarbeitende
1.000,00 €
100,00 €
Ab 100 Mitarbeitende
2.500,00 €
150,00 €

📌 Diese Staffelung ist gemäß Anlage II (Fördermitglieder-Beschluss vom 04.01.2025) geregelt.

Die Beiträge werden in der Regel vierteljährlich oder jährlich per Überweisung gezahlt. Ermäßigungen können auf Antrag gewährt werden.

Die Rechte und Pflichten richten sich nach § 5 der Satzung. Mitglieder haben insbesondere:

🟢 Rechte:

  • Teilnahme an der Mitgliederversammlung

  • Antrags-, Rede- und Stimmrecht (ausgenommen Förder- & Probemitglieder)

  • Nutzung von Vereinsangeboten gemäß Zielgruppe

  • Informationsrecht über Vereinsentwicklung und Finanzen

🔴 Pflichten:

  • Zahlung des Mitgliedsbeitrags gemäß Beitragsordnung

  • Einhaltung der Satzung und Ordnungen

  • Wahrung der Interessen des Vereins

  • Mitteilung von Änderungen (z. B. Adresse, Bankverbindung)

Ein Verstoß gegen Pflichten kann zur Abmahnung oder im Extremfall zum Ausschluss führen (§ 8 Satzung).

Ja – der Verein bietet die Möglichkeit einer Probemitgliedschaft für interessierte Personen. Diese ist auf maximal 6 Monate beschränkt und dient dem Kennenlernen der Vereinsarbeit.
Während dieser Zeit gelten folgende Bedingungen:

  • Kein Stimmrecht bei Mitgliederversammlungen

  • Teilnahme an ausgewählten Angeboten möglich

  • Beitragspflicht: Ja, anteilig gemäß § 6 Satzung

  • Automatischer Übergang in reguläre Mitgliedschaft nur mit Zustimmung

Ein schriftlicher Antrag ist erforderlich. Die Probemitgliedschaft kann jederzeit widerrufen werden.

3. Fragen von Spendern:

Ihre Spende fließt vollständig in die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins gemäß § 2 der Satzung des Schwarzer Falke e.V. Dazu zählen insbesondere:

  • Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche (z. B. Nachhilfe, Sprachförderung, digitale Bildung)

  • Seniorenhilfe (z. B. Einkaufshilfen, Alltagsbegleitung, digitale Teilhabe)

  • Sozialprojekte für einkommensschwache Familien

  • Integrations- und Antidiskriminierungsprojekte

  • Förderung des bürgerschaftlichen Engagements

Verwaltungskosten werden durch gesonderte Mittel gedeckt. Ihre zweckgebundene Spende wird ausschließlich im ausgewiesenen Bereich verwendet. Jeder Zahlungseingang wird mit Projektcode und Buchungsnummer dokumentiert und auf Wunsch belegt.

Ja. Der Schwarzer Falke e.V. ist nach § 52 AO als gemeinnützig anerkannt und zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) gemäß § 10b EStG berechtigt.

  • Für Spenden bis 300 € genügt der Kontoauszug als Nachweis für das Finanzamt (sog. vereinfachter Nachweis).

  • Für Spenden über 300 € erhalten Sie automatisch eine formgerechte Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster – Anlage zu § 50 EStDV).

Hinweis: Die aktuelle Freistellungsbescheinigung des Vereins kann jederzeit über unsere Webseite eingesehen oder im Downloadcenter heruntergeladen werden.

Sie können den Schwarzer Falke e.V. auf folgenden Wegen unterstützen:

  • Banküberweisung (klassisch oder mit QR-Code/SEPA-Formular)

  • PayPal.Me-Link für schnelle Online-Spenden (Formular)

  • Spendenboxen (an ausgewählten Standorten in NRW, vgl. Standortübersicht)

  • Dauerauftrag (monatlich/jährlich)

  • Barspende bei Veranstaltungen oder gegen Quittung vor Ort

  • Fördermitgliedschaft (mit freiwilliger Beitragshöhe – steuerlich ebenfalls begünstigt)

Jede dieser Formen wird datenschutzkonform verarbeitet. Bei Angabe eines Zwecks (z. B. #Seniorenhilfe) wird die Spende entsprechend zugeordnet.

Ja. Der Verein veröffentlicht jährlich einen Transparenzbericht, der unter anderem enthält:

  • Einnahmen- und Ausgabenübersicht (nach Kostenarten und Projekten)

  • Anzahl der geförderten Personen

  • Verteilung der Projektmittel

  • Mittelverwendung nach § 55 AO

  • Eventuelle Rücklagenbildung oder Projektreserven

Zudem sind sämtliche Finanzberichte der letzten Jahre im Downloadbereich des Transparenzregisters abrufbar. Für jede Spende können auf Wunsch Einzelnachweise (beispielsweise für Projektzuwendungen) zur Verfügung gestellt werden.

Ja, das ist ausdrücklich möglich und wird sogar steuerlich begünstigt:

Sie können:

  • Fördermitglied werden mit einem regelmäßigen Beitrag Ihrer Wahl

  • Einen Dauerauftrag für monatliche Spenden einrichten

  • Eine zweckgebundene Patenschaft für ein konkretes Projekt übernehmen

  • Sich in unsere Spenden-Reminder-Liste eintragen lassen (vierteljährliche Erinnerungsmail)

Ihre regelmäßige Unterstützung hilft uns, Planungssicherheit für soziale Projekte zu schaffen – insbesondere in der Bildungsarbeit, bei den Alltagshilfen für Senioren sowie der Finanzierung von Projektmaterialien.

4. Fragen von Förderern:

Sie können den Schwarzer Falke e.V. auf vielfältige Weise als Förderer begleiten – insbesondere durch:

  • Fördermitgliedschaft (regelmäßige Beiträge, Höhe frei wählbar ab 5 €/Monat)

  • Einzelspenden an konkrete Projekte

  • Sachspenden (z. B. Technik für Bildungsangebote oder Material für Seniorenhilfe)

  • Zeitspenden im Rahmen von Unternehmensengagement (Corporate Volunteering)

  • Kooperationen zur gemeinsamen Umsetzung sozialer Projekte

Förderer sind keine aktiven Mitglieder im Sinne des § 3 Abs. 1 der Satzung, haben aber eine besondere Unterstützerrolle und genießen eine bevorzugte Einbindung in Projektentwicklungen.

Eine namentliche Nennung erfolgt ausschließlich mit schriftlicher Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

  • Unternehmen oder Einzelpersonen, die eine öffentlichkeitswirksame Partnerschaft wünschen, können im Rahmen einer „Dankesrubrik“ auf der Webseite, im Jahresbericht oder im Rahmen von Veranstaltungen genannt werden.

  • Förderer, die anonym bleiben möchten, werden selbstverständlich datenschutzkonform behandelt.

Hinweis: Die Gestaltung der Fördererkommunikation erfolgt individuell und kann bei Bedarf abgestimmt werden.

Ja. Der Schwarzer Falke e.V. kooperiert mit verschiedenen lokalen Betrieben, sozialen Trägern und Bildungsinstitutionen.

Mögliche Formen:

  • Bildungspartnerschaften mit Schulen und Jugendzentren

  • Sponsoringvereinbarungen mit Unternehmen (z. B. für Veranstaltungen oder Projekte)

  • Projektpatenschaften (z. B. für Ferienprojekte, digitale Lernhilfen)

  • CSR-Programme für Corporate Volunteering

Sämtliche Partnerschaften werden im Rahmen von schriftlichen Kooperationsvereinbarungen geschlossen, die sich an den Maßgaben von § 60a AO (steuerbegünstigte Zwecke) und den satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins (§ 2 der Satzung) orientieren.

Als Fördermitglied profitieren Sie nicht nur steuerlich (Spendenabzug nach § 10b EStG), sondern auch ideell und kommunikativ:

  • Jährlicher Förderbericht mit Einblicken in Projekte, Wirkung und Mittelverwendung

  • Einladung zu Förderertreffen oder Projektbesuchen

  • Zugang zu Förderermaterialien (digitale Berichte, Imagebroschüren, Projektsteckbriefe)

  • Namentliche Nennung (sofern gewünscht)

  • Mitgestaltungsmöglichkeiten bei der Förderung einzelner Vorhaben

Fördermitgliedschaften sind jederzeit kündbar, die Beitragshöhe richtet sich nach Anlage II der aktuellen Beitragsordnung und beginnt bereits bei 5 €/Monat.

Ja. Der Verein führt regelmäßig sogenannte Zielprojekte auf, die besonders förderungswürdig sind:

Beispiele:

  • #Schulstart-Pakete für benachteiligte Kinder

  • #DigitaleTeilhabe für Senioren

  • #MentoringJugendliche in strukturschwachen Quartieren

  • #Bildungspatenschaft für Geflüchtete

Alle Projekte finden Sie auf der Webseite unter dem Bereich Projekte und im Transparenzregister mit Angabe von Laufzeit, Förderbedarf und Wirkung.

Sie können Ihre Spende zweckgebunden tätigen, indem Sie im Verwendungszweck z. B. „#Schulstart“ angeben.

5. Fragen zur Vereinsarbeit:

Der Schwarzer Falke e.V. organisiert regelmäßig eine Vielzahl von gemeinnützigen Aktivitäten, die sich nach dem tatsächlichen Bedarf vor Ort richten. Unsere Projektarbeit ist nicht statisch, sondern orientiert sich flexibel an sozialen Herausforderungen.

Beispielhafte Veranstaltungen und Projekte:

  • #NachhilfeMobil – kostenfreie Nachhilfe und Lernförderung in benachteiligten Stadtteilen

  • #DigitaleTeilhabe für Senioren – Schulungen zur Nutzung von Smartphone und Tablet

  • #SozialTage – Einkaufshilfe, Behördengänge und Alltagsunterstützung für ältere Menschen

  • Ferienprogramme für Kinder und Jugendliche, inkl. Sport und Kultur

  • Workshops zu Themen wie gesunde Ernährung, Medienkompetenz, Gewaltprävention

Hinweis: Eine vollständige Übersicht aktueller Projekte finden Sie unter dem Navigationspunkt Projekte sowie aktuelle Mitteilungen unter Aktuelles.

Der Verein begrüßt jedes ehrenamtliche Engagement – ob einmalig oder regelmäßig. Sie können sich beispielsweise in folgenden Bereichen einbringen:

  • Bildung & Lernhilfe: Nachhilfe, Lesepatenschaften

  • Seniorenhilfe: Unterstützung bei Einkäufen oder Technikfragen

  • Projektorganisation: Mithilfe bei Veranstaltungen und Aktionen

  • Kreative Unterstützung: Social Media, Grafik, Texte, Fundraising

Voraussetzung ist ein kurzes Bewerbungsgespräch und ggf. ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (§ 72a SGB VIII bei Tätigkeiten mit Kindern).

Kontaktieren Sie uns gerne direkt über ehrenamt@schwarzer-falke.org

Ja. Der Schwarzer Falke e.V. bietet regelmäßig interne und externe Fortbildungen für aktive Mitglieder und Ehrenamtliche an. Die Themen sind praxisnah und orientieren sich an unseren Projektschwerpunkten:

  • Kinderschutz und Prävention (§ 8a SGB VIII)

  • Digitale Kompetenzen in der sozialen Arbeit

  • Erste Hilfe und Notfallkommunikation

  • Ehrenamt professionell gestalten

  • Zivilcouragetraining & Konfliktlösung

Gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung des Schwarzer Falke e.V. findet mindestens einmal jährlich eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.

Alle Mitglieder erhalten rechtzeitig (mindestens 14 Tage vorher) eine Einladung per E-Mail oder Post. Die Versammlung findet üblicherweise in unseren Vereinsräumen in Hagen oder digital per Videokonferenz statt.

Teilnehmen dürfen alle ordentlichen Mitglieder (§ 3 Abs. 1 Satzung). Fördermitglieder und Gäste können auf Antrag zugelassen werden – ohne Stimmrecht.

Die Tagesordnung umfasst unter anderem:

  • Berichte des Vorstands

  • Kassenprüfung

  • Entlastung des Vorstands

  • Anträge und Beschlüsse

Teilnahme ist für alle offen – sowohl für Mitglieder als auch interessierte Bürgerinnen und Bürger.

  • Sportangebote (z. B. Kinderturnen, Seniorengymnastik, offene Bewegungstage)

  • Soziale Aktivitäten (z. B. Nachbarschaftstreffs, Projektwochen, Quartiersaktionen)

  • Kooperationen mit Schulen oder Kitas

Ankündigungen erfolgen regelmäßig über:

Bitte beachten Sie: Für einige Veranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich, insbesondere bei begrenzter Teilnehmerzahl.