Bei Spenden bis 200 Euro reicht ein einfacher Nachweis
Klaus (Name geändert*) möchte den Schwarzer Falke e.V. unterstützen und überweist per Online-Banking eine Spende in Höhe von 150 Euro. Mit seiner Spende bleibt Klaus unter der Grenze von 200 Euro. Deshalb braucht er auch keine Zuwendungsbestätigung – also keinen schriftlichen Nachweis über die Spendensumme, umgangssprachlich Spendenbescheinigung oder Spendenquittung genannt – des Schwarzer Falke e.V.. Ein sogenannter vereinfachter Nachweis, zum Beispiel eine Buchungsbestätigung der Überweisung, reicht aus.
Der Betrag von 200 Euro gilt übrigens für jede Einzelspende, nicht für die Summe der im Jahr geleisteten Spenden. Klaus könnte also auch für eine zweite Spende in Höhe von 100 Euro einen vereinfachten Nachweis erbringen.
Eine Buchungsbestätigung ausdrucken
Nachdem Klaus seine Überweisung an den Schwarer Falke e.V. online abgesendet hat, bestätigt seine Bank die Annahme des Auftrags. Diese Bestätigungsseite muss er für das Finanzamt ausdrucken. Klaus achtet darauf, dass sein Name und seine Kontonummer, der Name und die Bankverbindung des Empfängers, der Betrag und der Buchungstag auf der Bestätigungsseite zu sehen sind.
Um sicher zu gehen, dass das Finanzamt Ihre Spende auch anerkennt, sollten Sie den vom Spendenempfänger hergestellten Spendenvordruck – das ist in der Regel der vorgedruckte Überweisungsträger – Ihrem Ausdruck beilegen. Denn laut Einkommensteuer-Durchführungsverordnung muss der Spendenempfänger angeben, dass er von der Körperschaftssteuer befreit ist und ob es sich bei der Zuwendung um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt. In Zeiten des Online-Banking akzeptiert das Finanzamt aber in der Regel die Buchungsbestätigung. Sollte das in Ihrem Fall nicht so sein, können Sie die steuerbegünstigte Organisation auch jederzeit um eine Spendenbescheinigung bitten.
Kontoauszug wird als Nachweis ebenfalls akzeptiert
Wenn Sie kein Online-Banking machen oder die Spende als Lastschrift eingezogen wird, können Sie als Nachweis auch eine Kopie des Kontoauszugs vorlegen. Denken Sie daran, Angaben zu schwärzen, die nichts mit der Spende zu tun haben. Auf dem Kontoauszug müssen nur Ihr Name und Ihre Kontonummer, sowie Name und Kontonummer des Spendenempfängers, der Betrag und der Buchungstag ersichtlich sein. Auch bei der Kopie des Kontoauszuges sollten Sie, wenn möglich, den vorgedruckten Überweisungsträger des Spendenempfängers beilegen.
Einfachen Nachweis Zuhause aufbewahren
Am 18. Juli 2016 wurde im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens die Belegvorlagepflicht in eine Belegvorhaltepflicht umgewandelt. Dieser kleine, aber feine Unterschied bedeutet: Sie müssen den einfachen Nachweis – also zum Beispiel die Buchungsbestätigung – nicht mehr direkt Ihrer Steuererklärung beilegen. Sie brauchen diesen Nachweis nur einreichen, wenn das Finanzamt Sie dazu auffordert. Aber: Sie sollten den einfachen Nachweis gut aufbewahren – und zwar bis zu einem Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
Steuerliche Kulanzregelungen in Katastrophen
Was für Spenden unter 200 Euro gilt, gilt auch für Spenden in Katastrophenfällen: Dem Finanzamt reicht ein einfacher Nachweis aus. Egal ob Flüchtlingskrise, Taifun oder Hochwasser, sobald die Finanzbehörde einen sogenannten Katastrophenerlass in Kraft setzt, wird das Spenden noch einfacher.