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FAQ
In unserem FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unserer Vereinsarbeit, Mitgliedschaft, Spendenpraxis und Fördermöglichkeiten. Sollten dennoch Fragen offenbleiben, stehen wir Ihnen jederzeit gern persönlich zur Verfügung.
1. Allgemeine Fragen:
Was ist der Zweck des Schwarzer Falke e.V.?
Der Schwarzer Falke e.V. mit Sitz in Hagen (NRW) ist ein gemeinnütziger Verein im Sinne der §§ 51–68 der Abgabenordnung (AO) und verfolgt ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke. Diese sind in § 2 unserer Satzung umfassend geregelt.
Gemäß unserer Satzung (§ 2 Abs. 2) verwirklichen wir insbesondere folgende Zwecke:
Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO)
Förderung der Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO)
Förderung des Sports (Breitensport) (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO)
Mildtätige Zwecke (§ 53 AO) für wirtschaftlich oder persönlich hilfebedürftige Personen
Konkret heißt das:
Für Kinder & Jugendliche bieten wir:
Digitale Bildung & Medienkompetenz
Unterstützung bei schulischen oder familiären Schwierigkeiten
Soziale Gruppenangebote & Freizeitaktionen
Sportprojekte & Bewegungsförderung im Sinne des Breitensports
Für ältere Menschen / Senioren bieten wir:
Einkaufs- und Alltagshilfen
Begleitung zu Terminen & Veranstaltungen
Digitale Teilhabe (z. B. Smartphone- oder Internetkurse)
Soziale Aktivierung und Begegnungsangebote
Unsere Gemeinnützigkeit ist durch den aktuellen Freistellungsbescheid anerkannt. Wir handeln gemäß § 3 der Satzung selbstlos und ausschließlich gemeinwohlorientiert.
Welche gemeinnützigen Aktivitäten bietet der Verein an?
Unsere Aktivitäten richten sich stets nach den tatsächlichen Bedarfen vor Ort – wir handeln nicht nach einem starren Projektplan, sondern flexibel und lösungsorientiert.
Eine vollständige Übersicht finden Sie:
unter „Projekte“ (laufende, abgeschlossene und vergangene Maßnahmen)
unter „Aktuelles“ (zeitlich begrenzte Aktionen, kurzfristige Hilfen, aktuelle Programme)
Der Schwarzer Falke e.V. begleitet sowohl langfristige Förderangebote als auch spontane Einzelfallhilfen und geht individuell auf Notsituationen ein.
Welche Zielgruppen unterstützt der Verein?
Unsere Zielgruppen umfassen:
Kinder ab 6 Jahren
Jugendliche, junge Erwachsene
Senioren und ältere Menschen
Menschen in sozial schwierigen Lagen oder Hilfebedarf
Es gibt keine obere Altersgrenze. Die Auswahl der geförderten Personen richtet sich nach dem Satzungszweck (§ 2) und erfolgt unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion oder Nationalität.
Wo befindet sich der Vereinssitz?
Der Sitz des Schwarzer Falke e.V. ist:
Hagen, Nordrhein-Westfalen
Weitere Kontaktdaten, unsere Erreichbarkeit sowie Ansprechpartner finden Sie auf unserer Seite „Kontakt“.
Wie kann ich mit dem Verein Kontakt aufnehmen?
Sie erreichen uns über:
das Kontaktformular auf unserer Website
per E-Mail: info@schwarzer-falke.org
per Post oder telefonisch – siehe „Impressum“ oder „Kontaktseite“
Wie wird die Mittelverwendung kontrolliert?
Unsere Ausgaben und Einnahmen unterliegen einer vielschichtigen Kontrolle, die sich wie folgt aufteilt:
Vereinsintern:
Vorstand & Schatzmeister überwachen alle Ausgaben
Belege (Rechnungen, Bons) werden digital & analog archiviert
Kassenprüfung durch einen intern gewählten Prüfer
Vereinsextern:
Finanzamt: regelmäßige Prüfung (alle drei Jahre)
geplante externe Finanzprüfung durch unabhängige Kontrollinstanz
Alle Ausgaben werden dokumentiert. Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und sparsamen Mittelverwendung sind in § 3 unserer Satzung verankert.
2. Fragen von potenziellen Mitgliedern:
Wie werde ich Mitglied im Schwarzer Falke e.V.?
Die Mitgliedschaft kann jede natürliche oder juristische Person beantragen. Voraussetzung ist ein schriftlicher Antrag (§ 4 Abs. 1 der Satzung).
Der Antrag kann bequem über das Online-Formular oder postalisch eingereicht werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.
Nach der Annahme des Antrags erhält das neue Mitglied eine schriftliche Aufnahmebestätigung. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem in der Bestätigung genannten Datum.
Welche Formen der Mitgliedschaft gibt es?
Der Schwarzer Falke e. V. unterscheidet folgende Mitgliedsformen (§ 4 Abs. 2–4 der Satzung):
Ordentliche Mitglieder
→ Voll stimmberechtigt, aktiv oder fördernd im Verein tätigFördermitglieder
→ Unterstützen den Verein finanziell oder ideell, ohne aktives EngagementEhrenmitglieder
→ Vom Vorstand ernannt für herausragende Verdienste, beitragsfreiProbemitglieder (spezielle Regelung gemäß Vorstandsbeschluss)
→ Teilnahme auf Zeit mit eingeschränkten Rechten, siehe Frage 5
Jede Form richtet sich nach den Grundsätzen der Offenheit, Gemeinnützigkeit und Freiwilligkeit.
Gibt es eine Beitragsordnung, und wie hoch sind die Beiträge?
Ja – die Beitragshöhe richtet sich nach der vom Vorstand erlassenen Beitragsordnung (§ 6 Satzung).
Die Höhe der Beiträge ist sozial gestaffelt und orientiert sich u. a. an der Lebenssituation:
📌 Hinweis: Minderjährige Mitglieder sind beitragsfrei (§ 2 Abs. 2).
📌 Ehrenmitglieder zahlen ebenfalls keinen Beitrag (§ 2 Abs. 3).
📌 Diese Staffelung ist gemäß Anlage II (Fördermitglieder-Beschluss vom 04.01.2025) geregelt.
Die Beiträge werden in der Regel vierteljährlich oder jährlich per Überweisung gezahlt. Ermäßigungen können auf Antrag gewährt werden.
Welche Rechte und Pflichten haben Mitglieder?
Die Rechte und Pflichten richten sich nach § 5 der Satzung. Mitglieder haben insbesondere:
🟢 Rechte:
Teilnahme an der Mitgliederversammlung
Antrags-, Rede- und Stimmrecht (ausgenommen Förder- & Probemitglieder)
Nutzung von Vereinsangeboten gemäß Zielgruppe
Informationsrecht über Vereinsentwicklung und Finanzen
🔴 Pflichten:
Zahlung des Mitgliedsbeitrags gemäß Beitragsordnung
Einhaltung der Satzung und Ordnungen
Wahrung der Interessen des Vereins
Mitteilung von Änderungen (z. B. Adresse, Bankverbindung)
Ein Verstoß gegen Pflichten kann zur Abmahnung oder im Extremfall zum Ausschluss führen (§ 8 Satzung).
Kann ich als Probemitglied starten, und welche Bedingungen gelten dafür?
Ja – der Verein bietet die Möglichkeit einer Probemitgliedschaft für interessierte Personen. Diese ist auf maximal 6 Monate beschränkt und dient dem Kennenlernen der Vereinsarbeit.
Während dieser Zeit gelten folgende Bedingungen:
Kein Stimmrecht bei Mitgliederversammlungen
Teilnahme an ausgewählten Angeboten möglich
Beitragspflicht: Ja, anteilig gemäß § 6 Satzung
Automatischer Übergang in reguläre Mitgliedschaft nur mit Zustimmung
Ein schriftlicher Antrag ist erforderlich. Die Probemitgliedschaft kann jederzeit widerrufen werden.
3. Fragen von Spendern:
Wie wird meine Spende eingesetzt?
Ihre Spende fließt vollständig in die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins gemäß § 2 der Satzung des Schwarzer Falke e.V. Dazu zählen insbesondere:
Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche (z. B. Nachhilfe, Sprachförderung, digitale Bildung)
Seniorenhilfe (z. B. Einkaufshilfen, Alltagsbegleitung, digitale Teilhabe)
Sozialprojekte für einkommensschwache Familien
Integrations- und Antidiskriminierungsprojekte
Förderung des bürgerschaftlichen Engagements
Verwaltungskosten werden durch gesonderte Mittel gedeckt. Ihre zweckgebundene Spende wird ausschließlich im ausgewiesenen Bereich verwendet. Jeder Zahlungseingang wird mit Projektcode und Buchungsnummer dokumentiert und auf Wunsch belegt.
Ist meine Spende steuerlich absetzbar?
Ja. Der Schwarzer Falke e.V. ist nach § 52 AO als gemeinnützig anerkannt und zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) gemäß § 10b EStG berechtigt.
Für Spenden bis 300 € genügt der Kontoauszug als Nachweis für das Finanzamt (sog. vereinfachter Nachweis).
Für Spenden über 300 € erhalten Sie automatisch eine formgerechte Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster – Anlage zu § 50 EStDV).
Hinweis: Die aktuelle Freistellungsbescheinigung des Vereins kann jederzeit über unsere Webseite eingesehen oder im Downloadcenter heruntergeladen werden.
Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es für Spenden?
Sie können den Schwarzer Falke e.V. auf folgenden Wegen unterstützen:
Banküberweisung (klassisch oder mit QR-Code/SEPA-Formular)
PayPal.Me-Link für schnelle Online-Spenden (Formular)
Spendenboxen (an ausgewählten Standorten in NRW, vgl. Standortübersicht)
Dauerauftrag (monatlich/jährlich)
Barspende bei Veranstaltungen oder gegen Quittung vor Ort
Fördermitgliedschaft (mit freiwilliger Beitragshöhe – steuerlich ebenfalls begünstigt)
Jede dieser Formen wird datenschutzkonform verarbeitet. Bei Angabe eines Zwecks (z. B. #Seniorenhilfe) wird die Spende entsprechend zugeordnet.
Gibt es Berichte über die Verwendung von Spenden?
Ja. Der Verein veröffentlicht jährlich einen Transparenzbericht, der unter anderem enthält:
Einnahmen- und Ausgabenübersicht (nach Kostenarten und Projekten)
Anzahl der geförderten Personen
Verteilung der Projektmittel
Mittelverwendung nach § 55 AO
Eventuelle Rücklagenbildung oder Projektreserven
Zudem sind sämtliche Finanzberichte der letzten Jahre im Downloadbereich des Transparenzregisters abrufbar. Für jede Spende können auf Wunsch Einzelnachweise (beispielsweise für Projektzuwendungen) zur Verfügung gestellt werden.
Kann ich den Verein regelmäßig finanziell unterstützen?
Ja, das ist ausdrücklich möglich und wird sogar steuerlich begünstigt:
Sie können:
Fördermitglied werden mit einem regelmäßigen Beitrag Ihrer Wahl
Einen Dauerauftrag für monatliche Spenden einrichten
Eine zweckgebundene Patenschaft für ein konkretes Projekt übernehmen
Sich in unsere Spenden-Reminder-Liste eintragen lassen (vierteljährliche Erinnerungsmail)
Ihre regelmäßige Unterstützung hilft uns, Planungssicherheit für soziale Projekte zu schaffen – insbesondere in der Bildungsarbeit, bei den Alltagshilfen für Senioren sowie der Finanzierung von Projektmaterialien.
4. Fragen von Förderern:
Wie kann ich den Verein als Förderer unterstützen?
Sie können den Schwarzer Falke e.V. auf vielfältige Weise als Förderer begleiten – insbesondere durch:
Fördermitgliedschaft (regelmäßige Beiträge, Höhe frei wählbar ab 5 €/Monat)
Einzelspenden an konkrete Projekte
Sachspenden (z. B. Technik für Bildungsangebote oder Material für Seniorenhilfe)
Zeitspenden im Rahmen von Unternehmensengagement (Corporate Volunteering)
Kooperationen zur gemeinsamen Umsetzung sozialer Projekte
Förderer sind keine aktiven Mitglieder im Sinne des § 3 Abs. 1 der Satzung, haben aber eine besondere Unterstützerrolle und genießen eine bevorzugte Einbindung in Projektentwicklungen.
Werden Fördermitglieder auf der Website oder in Berichten erwähnt?
Eine namentliche Nennung erfolgt ausschließlich mit schriftlicher Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
Unternehmen oder Einzelpersonen, die eine öffentlichkeitswirksame Partnerschaft wünschen, können im Rahmen einer „Dankesrubrik“ auf der Webseite, im Jahresbericht oder im Rahmen von Veranstaltungen genannt werden.
Förderer, die anonym bleiben möchten, werden selbstverständlich datenschutzkonform behandelt.
Hinweis: Die Gestaltung der Fördererkommunikation erfolgt individuell und kann bei Bedarf abgestimmt werden.
Gibt es Partnerschaften mit Unternehmen oder anderen Organisationen?
Ja. Der Schwarzer Falke e.V. kooperiert mit verschiedenen lokalen Betrieben, sozialen Trägern und Bildungsinstitutionen.
Mögliche Formen:
Bildungspartnerschaften mit Schulen und Jugendzentren
Sponsoringvereinbarungen mit Unternehmen (z. B. für Veranstaltungen oder Projekte)
Projektpatenschaften (z. B. für Ferienprojekte, digitale Lernhilfen)
CSR-Programme für Corporate Volunteering
Sämtliche Partnerschaften werden im Rahmen von schriftlichen Kooperationsvereinbarungen geschlossen, die sich an den Maßgaben von § 60a AO (steuerbegünstigte Zwecke) und den satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins (§ 2 der Satzung) orientieren.
Welche Vorteile habe ich als Fördermitglied?
Als Fördermitglied profitieren Sie nicht nur steuerlich (Spendenabzug nach § 10b EStG), sondern auch ideell und kommunikativ:
Jährlicher Förderbericht mit Einblicken in Projekte, Wirkung und Mittelverwendung
Einladung zu Förderertreffen oder Projektbesuchen
Zugang zu Förderermaterialien (digitale Berichte, Imagebroschüren, Projektsteckbriefe)
Namentliche Nennung (sofern gewünscht)
Mitgestaltungsmöglichkeiten bei der Förderung einzelner Vorhaben
Fördermitgliedschaften sind jederzeit kündbar, die Beitragshöhe richtet sich nach Anlage II der aktuellen Beitragsordnung und beginnt bereits bei 5 €/Monat.
Gibt es Förderprojekte, die ich gezielt unterstützen kann?
Ja. Der Verein führt regelmäßig sogenannte Zielprojekte auf, die besonders förderungswürdig sind:
Beispiele:
#Schulstart-Pakete für benachteiligte Kinder
#DigitaleTeilhabe für Senioren
#MentoringJugendliche in strukturschwachen Quartieren
#Bildungspatenschaft für Geflüchtete
Alle Projekte finden Sie auf der Webseite unter dem Bereich „Projekte“ und im Transparenzregister mit Angabe von Laufzeit, Förderbedarf und Wirkung.
Sie können Ihre Spende zweckgebunden tätigen, indem Sie im Verwendungszweck z. B. „#Schulstart“ angeben.
5. Fragen zur Vereinsarbeit:
Welche Veranstaltungen oder Projekte bietet der Verein an?
Der Schwarzer Falke e.V. organisiert regelmäßig eine Vielzahl von gemeinnützigen Aktivitäten, die sich nach dem tatsächlichen Bedarf vor Ort richten. Unsere Projektarbeit ist nicht statisch, sondern orientiert sich flexibel an sozialen Herausforderungen.
Beispielhafte Veranstaltungen und Projekte:
#NachhilfeMobil – kostenfreie Nachhilfe und Lernförderung in benachteiligten Stadtteilen
#DigitaleTeilhabe für Senioren – Schulungen zur Nutzung von Smartphone und Tablet
#SozialTage – Einkaufshilfe, Behördengänge und Alltagsunterstützung für ältere Menschen
Ferienprogramme für Kinder und Jugendliche, inkl. Sport und Kultur
Workshops zu Themen wie gesunde Ernährung, Medienkompetenz, Gewaltprävention
Hinweis: Eine vollständige Übersicht aktueller Projekte finden Sie unter dem Navigationspunkt „Projekte“ sowie aktuelle Mitteilungen unter „Aktuelles“.
Wie kann ich mich ehrenamtlich im Verein engagieren?
Der Verein begrüßt jedes ehrenamtliche Engagement – ob einmalig oder regelmäßig. Sie können sich beispielsweise in folgenden Bereichen einbringen:
Bildung & Lernhilfe: Nachhilfe, Lesepatenschaften
Seniorenhilfe: Unterstützung bei Einkäufen oder Technikfragen
Projektorganisation: Mithilfe bei Veranstaltungen und Aktionen
Kreative Unterstützung: Social Media, Grafik, Texte, Fundraising
Voraussetzung ist ein kurzes Bewerbungsgespräch und ggf. ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (§ 72a SGB VIII bei Tätigkeiten mit Kindern).
Kontaktieren Sie uns gerne direkt über ehrenamt@schwarzer-falke.org
Gibt es Schulungen oder Fortbildungen, die der Verein organisiert?
Ja. Der Schwarzer Falke e.V. bietet regelmäßig interne und externe Fortbildungen für aktive Mitglieder und Ehrenamtliche an. Die Themen sind praxisnah und orientieren sich an unseren Projektschwerpunkten:
Kinderschutz und Prävention (§ 8a SGB VIII)
Digitale Kompetenzen in der sozialen Arbeit
Erste Hilfe und Notfallkommunikation
Ehrenamt professionell gestalten
Zivilcouragetraining & Konfliktlösung
Wie oft findet die Mitgliederversammlung statt, und wie kann ich daran teilnehmen?
Gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung des Schwarzer Falke e.V. findet mindestens einmal jährlich eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.
Alle Mitglieder erhalten rechtzeitig (mindestens 14 Tage vorher) eine Einladung per E-Mail oder Post. Die Versammlung findet üblicherweise in unseren Vereinsräumen in Hagen oder digital per Videokonferenz statt.
Teilnehmen dürfen alle ordentlichen Mitglieder (§ 3 Abs. 1 Satzung). Fördermitglieder und Gäste können auf Antrag zugelassen werden – ohne Stimmrecht.
Die Tagesordnung umfasst unter anderem:
Berichte des Vorstands
Kassenprüfung
Entlastung des Vorstands
Anträge und Beschlüsse
Wie kann ich an sportlichen oder sozialen Aktivitäten des Vereins teilnehmen?
Teilnahme ist für alle offen – sowohl für Mitglieder als auch interessierte Bürgerinnen und Bürger.
Sportangebote (z. B. Kinderturnen, Seniorengymnastik, offene Bewegungstage)
Soziale Aktivitäten (z. B. Nachbarschaftstreffs, Projektwochen, Quartiersaktionen)
Kooperationen mit Schulen oder Kitas
Ankündigungen erfolgen regelmäßig über:
Unsere Webseite unter „Blog/Wissenswertes > Vereinsleben“
Aushänge an Standorten
Soziale Medien (Instagram, Facebook)
Bitte beachten Sie: Für einige Veranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich, insbesondere bei begrenzter Teilnehmerzahl.