Erdbebenkatastrophe – Türkei
Banner mit der der Türkischen Flagge

Die Organisation Schwarzer Falke e.V. sammelt mit dem Schauspieler Detlef Scholzen Spenden für die humanitäre Hilfe in der Türkei. Die Menschen vor Ort brauchen dringend Hilfe und werden unterstützt. In der Corona-Zeit hat die Organisation Schwarzer Falke mehr als 60 .000 Einkäufe und war unter anderem in der Altenhilfe und in der Jugend-Förderung tätig. Und genau dieses Engagement will Detlef Scholzen nun auch in der Türkei zeigen.

Unter anderem sammelt er Hygieneartikel, die nach dem starken Erdbeben knapp geworden sind. Auch DeckenKissen und Schlafsäcke sind gefragt. Jeder Mensch, der die genannten Artikel spenden will, kann sich direkt an uns wenden. Zusätzlich sammeln wir Medikamente, die ebenfalls derzeit in der Türkei fehlen.

Jetzt gilt es zu helfen, um die schwere Situation für die Menschen in der Türkei zumindest etwas erträglicher zu gestalten.

Was wird benötigt?

Wo kann ich hin Spenden?

Wenn Sie von der Liste etwas über haben und Spenden können, dann bitte an:

Schwarzer Falke e.V.
C/O Christian Geschwandtner
Memeler Straße 2
58099 Hagen

Bitte vorab anmelden!

Wir Organisieren auch selbst und sind für jede Geldspende dankbar. Dafür schauen Sie einfach auf unsere Spendenseite (Button “Jetzt Spenden“).

WIR SAGEN DANKE!

Liebe Besucherinnen und Besucher,

am 14. Juli 2021 kam es in Hagen zu einem der schwersten Unwetter seit mehr als 120 Jahren.

Diese Hochwasserkatastrophe hat vielen nicht nur das hab und Gut genommen, sondern hat gezeigt das Hagen zusammenhält. Mehrere Tausend Hagenerinnen und Hagener sind als Freiwillige Helfer angetreten und haben nicht nur Freunden und Nachbar, sondern auch Fremden Menschen unterstützt.

Hierzu sagen wir jetzt schon VIELEN DANK FÜR EURE HILFE!

Auch wir sind mit über 60 Freiwilligen in Hohenlimburg, Dahl, Eilpe, Eckesy und der Hagener Innenstadt unterwegs. Alleine unser Team hat über 300 Keller leergeräumt, unser Größtes Projekt war/ist die Tiefgarage an der Rathaus-Galerie-Hagen.

Durch all die Freiwilligen Helferinnen und Helfer, konnte die Hagener Feuerwehr, DRK, das THW sich um die Großen Probleme kümmern. Diese Arbeiten waren Hart und mehr als gefährlich, es sind viele aus der Rente geholt worden um diese Probleme zu beheben und unser aller Schutz zu sichern.

Auch dafür den größten RESPEKT und VIELEN DANK!

 

Als Dank würden wir sehr gerne allen Rettungskräften in Hagen etwas zurückgeben, wir möchten für alle Pizza, Pasta Bestellen und um das zu Realisieren bitten wir hier um Spenden.

HINWEIS: Ihr könnt ebenfalls direkt auf unser Konto Spenden, ab einer Spende von über 200 EUR stellen wir ihnen auch eine Zuwendungsbescheinigung aus.

Aktion Jeder EURO für Kinder

EIN € für Kinder

Der Verein Schwarzer Falke e. V. setzt sich für die Kinder unserer Stadt ein. Wir wollen dazu beitragen, in Hagen Chancengleichheit für alle Kinder und Jugendlichen zu schaffen. Gemeinsam arbeitet ein Team von Ehrenamtlichen daran, ein Kinder- und Jugendzentrum zu gründen. Dafür benötigen wir finanzielle Unterstützung. Jeder Beitrag zählt. Machen Sie mit!

Aktion EIN € für Kinder

Gemeinsam mehr erreichen! Wenn viele Menschen einen kleinen Beitrag leisten, kann Großes entstehen. Deshalb bitten wir Sie, das Kupfergeld, das im Portemonnaie klimpert, zu spenden.

Mit Ihrem Beitrag helfen Sie unserem jungen Verein auf die Beine! Unterstützen Sie das unermüdliche Engagement, mit dem Ehrenamtliche versuchen, die Zukunft der Kinder unserer Stadt besser zu gestalten. Für die Eröffnung eines Kinder- und Jugendzentrums brauchen wir nicht nur tatkräftige Hilfe, sondern auch Geld. Jeder Cent bringt uns weiter.

Jeder kann helfen!

Helfen Sie mit, unsere Pläne zu verwirklichen: Werfen Sie Ihr Kupfergeld in die Spendenbox. Wir freuen uns auch über Silbergeld und Scheine.

Jeder Cent kommt an und wird für das Projekt verwendet. Gemeinsam verwirklichen wir das Ziel, jungen Menschen dieser Stadt einen Ort zu bieten, an dem sie gefördert werden.

Kinderarmut: Eine unbearbeitete Großbaustelle

Nach wie vor überschattet Armut den Alltag von mehr als einem Fünftel aller Kinder in Deutschland. Das sind 21,3 Prozent bzw. 2,8 Mio. Kinder und Jugendliche unter 18, die oft viele Jahre ihrer Kindheit von Armut bedroht sind. Das ist das Ergebnis eines kombinierten Messansatzes, der sowohl die Armutsgefährdungsquote als auch Kinder im Grundsicherungsbezug berücksichtigt. Die Kinder- und Jugendarmut bleibt trotz der vor der Corona-Krise jahrelang guten wirtschaftlicher Entwicklung ein ungelöstes strukturelles Problem in Deutschland. Damit verbunden sind erhebliche Folgen für das Aufwachsen, das Wohlbefinden, die Bildung und die Zukunftschancen der Kinder.

Wirft man alleine einen Blick auf die Kinder, die Grundsicherung (SGB II/Hartz IV) beziehen (das sind bundesweit 13,8%), können auch regionale Entwicklungen der Kinderarmut aufgezeigt werden. Demnach haben sich etwa in Ostdeutschland Verbesserungen eingestellt. Waren dort 2014 noch 22,1 Prozent der Kinder und Jugendlichen im Grundsicherungsbezug, sind dies 2019 nur noch 16,9 Prozent. In Westdeutschland stagniert die SGB II-Quote von Kindern hingegen bei 13 Prozent. Auf Kreisebene leben in einigen Kreisen bzw. Städten bis zu 40 Prozent der Kinder im Grundsicherungsbezug, in anderen sind es nur 2 Prozent. Die materielle Versorgung von Kindern in der Grundsicherung hat sich in den letzten fünf Jahren etwas verbessert – der relative Unterschied zu Kindern in gesicherten Verhältnissen ist jedoch bestehen geblieben. Insbesondere in den Bereichen Mobilität, Freizeit und soziale Teilhabe sind Familien im SGB II-Bezug teils erheblich unterversorgt. Diese Erkenntnisse zeigt ein aktuelles Factsheet der Bertelsmann Stiftung zu Kinderarmut in Deutschland, das unter anderem auf aktuellen Auswertungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) basiert.

(C) Lietzmann/Wenzig (2020) für die BertelsmannStiftung

Corona-Krise verschärft die Situation armer Kinder

Die Eltern der benachteiligten Kinder und Jugendlichen trifft die Corona-Krise besonders hart: Sie arbeiten häufiger in Teilzeit oder als Minijobber und gehören deswegen zu der Gruppe, die als erste ihre Jobs verlieren oder nur vergleichsweise wenig beziehungsweise gar kein Kurzarbeitergeld erhalten.

Laut unserem Vorstand Jörg Dräger drohen viele arme Kinder “durchs Raster zu fallen”. Zahlreiche außerhäusliche Unterstützungsangebote staatlicher oder zivilgesellschaftlicher Natur konnten während des Corona-Lockdowns nicht fortgesetzt werden – mit Folgen für die bedürftigsten Kinder und Jugendlichen. Auch beim Homeschooling sind Kinder aus armen Verhältnissen benachteiligt, verfügen sie doch seltener über die notwendige technische Ausstattung und haben zum Teil auch keine Rückzugsräume zum ungestörten Lernen. 24 Prozent der Kinder im Grundsicherungsbezug haben keinen internetfähigen PC im Haushalt, 13 Prozent keinen ruhigen Platz zum Lernen. Fast die Hälfte der Kinder wohnt in einer Wohnung, in der nicht ausreichend Zimmer zur Verfügung stehen. Insgesamt kritisiert Dräger die zu geringen Anstrengungen der Politik, um Kinderarmut zu reduzieren: “Die Politik tut zu wenig, um Kindern Armut zu ersparen. Gerade die Corona-Krise droht die Situation noch zu verschärfen. Die Politik muss jetzt handeln!”

(C) Lietzmann/Wenzig (2020) für die BertelsmannStiftung

Mit einem Teilhabegeld Kinderarmut verhindern

Dräger sorgt sich, dass in der Krise nicht genug gegen Kinderarmut unternommen wird: “Die Vermeidung von Kinderarmut muss gerade in der Corona-Krise politische Priorität bekommen.” Er fordert deshalb neue sozial- und familienpolitische Konzepte. Notwendig ist eine transparente und Teilhabe-sichernde finanzielle Leistung für Kinder und Jugendliche, die Armut vermeidet. Vorschläge für ein Teilhabegeld oder eine Grundsicherung für Kinder liegen auf dem Tisch. Dazu gehörten laut Dräger auch Strukturen für eine konsequente Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Denn auch hier habe die Corona-Krise gezeigt, wie die Wünsche und Bedarfe von Kindern und Jugendlichen von der Politik nicht richtig erfasst und sie auf ihre Rolle als Schülerinnen und Schüler reduziert würden.

Die Bertelsmann Stiftung will sich in den kommenden Monaten intensiv mit der Perspektive von Kindern und Jugendlichen auf das Thema auseinandersetzen und startet eine Initiative #StopptKinderarmut in den sozialen Medien.

Autor: Schwarzer Falke e.V.

© Alexas_Fotos [PB]

Vorschau: csm_1619826399Einkommensarmutsgefaehrdung_SGB_II_cd2fc65b7b
Vorschau: 630805262Kinderspezifischer_Lebensstandart_unter_15

Nach wie vor überschattet Armut den Alltag von mehr als einem Fünftel aller Kinder in Deutschland. Das sind 21,3 Prozent bzw. 2,8 Mio. Kinder und Jugendliche unter 18, die oft viele Jahre ihrer Kindheit von Armut bedroht sind. Das ist das Ergebnis eines kombinierten Messansatzes, der sowohl die Armutsgefährdungsquote als auch Kinder im Grundsicherungsbezug berücksichtigt. Die Kinder- und Jugendarmut bleibt trotz der vor der Corona-Krise jahrelang guten wirtschaftlicher Entwicklung ein ungelöstes strukturelles Problem in Deutschland. Damit verbunden sind erhebliche Folgen für das Aufwachsen, das Wohlbefinden, die Bildung und die Zukunftschancen der Kinder.

Wirft man alleine einen Blick auf die Kinder, die Grundsicherung (SGB II/Hartz IV) beziehen (das sind bundesweit 13,8%), können auch regionale Entwicklungen der Kinderarmut aufgezeigt werden. Demnach haben sich etwa in Ostdeutschland Verbesserungen eingestellt. Waren dort 2014 noch 22,1 Prozent der Kinder und Jugendlichen im Grundsicherungsbezug, sind dies 2019 nur noch 16,9 Prozent. In Westdeutschland stagniert die SGB II-Quote von Kindern hingegen bei 13 Prozent. Auf Kreisebene leben in einigen Kreisen bzw. Städten bis zu 40 Prozent der Kinder im Grundsicherungsbezug, in anderen sind es nur 2 Prozent. Die materielle Versorgung von Kindern in der Grundsicherung hat sich in den letzten fünf Jahren etwas verbessert – der relative Unterschied zu Kindern in gesicherten Verhältnissen ist jedoch bestehen geblieben. Insbesondere in den Bereichen Mobilität, Freizeit und soziale Teilhabe sind Familien im SGB II-Bezug teils erheblich unterversorgt. Diese Erkenntnisse zeigt ein aktuelles Factsheet der Bertelsmann Stiftung zu Kinderarmut in Deutschland, das unter anderem auf aktuellen Auswertungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) basiert.

csm_1619826399Einkommensarmutsgefaehrdung_SGB_II_cd2fc65b7b

Corona-Krise verschärft die Situation armer Kinder

Die Eltern der benachteiligten Kinder und Jugendlichen trifft die Corona-Krise besonders hart: Sie arbeiten häufiger in Teilzeit oder als Minijobber und gehören deswegen zu der Gruppe, die als erste ihre Jobs verlieren oder nur vergleichsweise wenig beziehungsweise gar kein Kurzarbeitergeld erhalten.

Laut unserem Vorstand Jörg Dräger drohen viele arme Kinder “durchs Raster zu fallen”. Zahlreiche außerhäusliche Unterstützungsangebote staatlicher oder zivilgesellschaftlicher Natur konnten während des Corona-Lockdowns nicht fortgesetzt werden – mit Folgen für die bedürftigsten Kinder und Jugendlichen. Auch beim Homeschooling sind Kinder aus armen Verhältnissen benachteiligt, verfügen sie doch seltener über die notwendige technische Ausstattung und haben zum Teil auch keine Rückzugsräume zum ungestörten Lernen. 24 Prozent der Kinder im Grundsicherungsbezug haben keinen internetfähigen PC im Haushalt, 13 Prozent keinen ruhigen Platz zum Lernen. Fast die Hälfte der Kinder wohnt in einer Wohnung, in der nicht ausreichend Zimmer zur Verfügung stehen. Insgesamt kritisiert Dräger die zu geringen Anstrengungen der Politik, um Kinderarmut zu reduzieren: “Die Politik tut zu wenig, um Kindern Armut zu ersparen. Gerade die Corona-Krise droht die Situation noch zu verschärfen. Die Politik muss jetzt handeln!”

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Mit einem Teilhabegeld Kinderarmut verhindern

Dräger sorgt sich, dass in der Krise nicht genug gegen Kinderarmut unternommen wird: “Die Vermeidung von Kinderarmut muss gerade in der Corona-Krise politische Priorität bekommen.” Er fordert deshalb neue sozial- und familienpolitische Konzepte. Notwendig ist eine transparente und Teilhabe-sichernde finanzielle Leistung für Kinder und Jugendliche, die Armut vermeidet. Vorschläge für ein Teilhabegeld oder eine Grundsicherung für Kinder liegen auf dem Tisch. Dazu gehörten laut Dräger auch Strukturen für eine konsequente Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Denn auch hier habe die Corona-Krise gezeigt, wie die Wünsche und Bedarfe von Kindern und Jugendlichen von der Politik nicht richtig erfasst und sie auf ihre Rolle als Schülerinnen und Schüler reduziert würden.

Die Bertelsmann Stiftung will sich in den kommenden Monaten intensiv mit der Perspektive von Kindern und Jugendlichen auf das Thema auseinandersetzen und startet eine Initiative #StopptKinderarmut in den sozialen Medien.



Hinweis:

Der Inhalt des Textes wurde von der Bertelsmann Stiftung erstellt und Redaktionell bearbeitet und ist erst auf www.bertelsmann-stiftung.de erschienen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Bertelsmann Stiftung:

Bertelsmann Stiftung
Ansprechpartner:

  • Anette Stein
  • Antje Funcke
  • Sarah Menne
Bei Spenden bis 200 Euro reicht ein einfacher Nachweis

Klaus (Name geändert*) möchte den Schwarzer Falke e.V. unterstützen und überweist per Online-Banking eine Spende in Höhe von 150 Euro. Mit seiner Spende bleibt Klaus unter der Grenze von 200 Euro. Deshalb braucht er auch keine Zuwendungsbestätigung – also keinen schriftlichen Nachweis über die Spendensumme, umgangssprachlich Spendenbescheinigung oder Spendenquittung genannt – des Schwarzer Falke e.V.. Ein sogenannter vereinfachter Nachweis, zum Beispiel eine Buchungsbestätigung der Überweisung, reicht aus.

Der Betrag von 200 Euro gilt übrigens für jede Einzelspende, nicht für die Summe der im Jahr geleisteten Spenden. Klaus könnte also auch für eine zweite Spende in Höhe von 100 Euro einen vereinfachten Nachweis erbringen.

Eine Buchungsbestätigung ausdrucken
Nachdem Klaus seine Überweisung an den Schwarer Falke e.V. online abgesendet hat, bestätigt seine Bank die Annahme des Auftrags. Diese Bestätigungsseite muss er für das Finanzamt ausdrucken. Klaus achtet darauf, dass sein Name und seine Kontonummer, der Name und die Bankverbindung des Empfängers, der Betrag und der Buchungstag auf der Bestätigungsseite zu sehen sind.

Um sicher zu gehen, dass das Finanzamt Ihre Spende auch anerkennt, sollten Sie den vom Spendenempfänger hergestellten Spendenvordruck – das ist in der Regel der vorgedruckte Überweisungsträger – Ihrem Ausdruck beilegen. Denn laut Einkommensteuer-Durchführungsverordnung muss der Spendenempfänger angeben, dass er von der Körperschaftssteuer befreit ist und ob es sich bei der Zuwendung um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt. In Zeiten des Online-Banking akzeptiert das Finanzamt aber in der Regel die Buchungsbestätigung. Sollte das in Ihrem Fall nicht so sein, können Sie die steuerbegünstigte Organisation auch jederzeit um eine Spendenbescheinigung bitten.

Kontoauszug wird als Nachweis ebenfalls akzeptiert
Wenn Sie kein Online-Banking machen oder die Spende als Lastschrift eingezogen wird, können Sie als Nachweis auch eine Kopie des Kontoauszugs vorlegen. Denken Sie daran, Angaben zu schwärzen, die nichts mit der Spende zu tun haben. Auf dem Kontoauszug müssen nur Ihr Name und Ihre Kontonummer, sowie Name und Kontonummer des Spendenempfängers, der Betrag und der Buchungstag ersichtlich sein. Auch bei der Kopie des Kontoauszuges sollten Sie, wenn möglich, den vorgedruckten Überweisungsträger des Spendenempfängers beilegen.

Einfachen Nachweis Zuhause aufbewahren
Am 18. Juli 2016 wurde im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens die Belegvorlagepflicht in eine Belegvorhaltepflicht umgewandelt. Dieser kleine, aber feine Unterschied bedeutet: Sie müssen den einfachen Nachweis – also zum Beispiel die Buchungsbestätigung – nicht mehr direkt Ihrer Steuererklärung beilegen. Sie brauchen diesen Nachweis nur einreichen, wenn das Finanzamt Sie dazu auffordert. Aber: Sie sollten den einfachen Nachweis gut aufbewahren – und zwar bis zu einem Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.

Steuerliche Kulanzregelungen in Katastrophen
Was für Spenden unter 200 Euro gilt, gilt auch für Spenden in Katastrophenfällen: Dem Finanzamt reicht ein einfacher Nachweis aus. Egal ob Flüchtlingskrise, Taifun oder Hochwasser, sobald die Finanzbehörde einen sogenannten Katastrophenerlass in Kraft setzt, wird das Spenden noch einfacher.