Startseite /// Geldauflagen und Bußgelder
Statt Staatshaushalt: Ihre Geldauflage für Kinder, Jugend und soziale Zukunft
Geldauflagen müssen nicht anonym im System versickern. Beim Schwarzer Falke e.V. werden sie zu sichtbarer, zweckgebundener Hilfe für junge Menschen und sozial benachteiligte Gruppen in unserer Region. Als gemeinnütziger Verein nach § 52 AO sind wir offiziell berechtigt, Geldauflagen und Bußgelder aus Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren entgegenzunehmen.
Mit Ihrer Zuweisung tragen Sie dazu bei, dass aus Pflicht echte Perspektive wird – für Bildung, Teilhabe und Menschlichkeit im Alltag.
Verlässlich. Rechtssicher. Wirksam.
- Gemeinnützigkeit offiziell anerkannt (§ 52 AO)
- Aufnahme in Listen der Zuweisungsempfänger möglich
- Keine Spendenbescheinigung erforderlich (§ 10b EStG greift hier nicht)
- Mittelverwendung ausschließlich für satzungsgemäße Projekte
- Pünktliche Rückmeldung über Zahlungseingänge
- Persönlicher Ansprechpartner mit direkter Erreichbarkeit
Rechtlich abgesichert – Ihre Entscheidung in guten Händen Zahlungen im Rahmen von Geldauflagen oder Bußgeldern sind keine Spenden im steuerrechtlichen Sinne und dürfen daher nicht mit Spendenquittung bestätigt werden. Eine Bescheinigung nach § 10b EStG ist ausgeschlossen. Der Schwarzer Falke e.V. ist im Sinne der Strafprozessordnung und des OWiG berechtigt, diese Mittel zu empfangen und zweckgebunden zu verwenden. Alle eingehenden Zuweisungen werden diskret, fristgerecht und ausschließlich gemäß den gemeinnützigen Zwecken unserer Satzung verwendet.
Aus Pflicht wird Perspektive – wo Ihre Unterstützung wirkt
Ihre Zuweisung fließt in konkrete, lokal verankerte Projekte – etwa:
- Nachhilfe- & Bildungsförderung für Kinder aus bildungsfernen Familien
- Digitale Teilhabe durch Laptop-Spenden & Medienkompetenz
- Soziale Freizeitangebote für Jugendliche in Risikolagen
- Unterstützung von Familien mit akuten Existenzsorgen
- Präventions- und Aufklärungsarbeit in Schule & Sportvereinen
Jede Maßnahme wird mit viel persönlichem Einsatz durch unsere Ehrenamtlichen begleitet – nachhaltig, transparent und mit Wirkung.
Ihr direkter Kontakt – schnell, persönlich und zuverlässig
Zuweisungsempfänger:
Schwarzer Falke e.V.
Verein zur Förderung von Kindern und Jugendlichen
Memeler Straße 2, 58099 Hagen
📞 Tel.: 02331 1881-626
📧 geldauflagen@schwarzer-falke.org
📬 Finanzamt: Hagen
📑 Steuernummer: 321/5740/0122
🔒 Gemeinnützigkeit: anerkannt nach § 52 AO
🏦 Bankverbindung für Geldauflagen:
IBAN: DE38 3065 0408 0005 4350 48
BIC: GENODEF1SLR
Verwendungszweck: Geldauflage [Name oder Aktenzeichen] &- Behörde
📎 Für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Rechtspflege:
Dieses Merkblatt richtet sich an Justizbehörden zur Weitergabe im Rahmen von Geldauflagen oder Bußgeldzuweisungen. Es enthält alle relevanten Informationen zum Verein, zur Mittelverwendung und zur rechtskonformen Zahlungsabwicklung.
💬 Sie möchten uns eine Geldauflage zuweisen oder benötigen weitere Unterlagen?
Wir freuen uns über Ihre Nachricht und stehen Ihnen persönlich zur Verfügung – unkompliziert, zuverlässig und mit Verantwortung.