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Neues Vereinskonto für Transparenz: Spenden für Kinder- und Jugendförderung sowie Altenhilfe © Schwarzer Falke e.V. Der Schwarzer Falke e.V. setzt sich seit seiner Gründung im Jahr 2019 für die Förderung von Kinder- und Jugendprojekten sowie die Unterstützung von Senioren ein. Transparenz und Vertrauen sind dabei elementare Werte unseres Vereins, und in diesem Sinne möchten wir Ihnen unser neues Vereinskonto vorstellen. Warum ein neues Vereinskonto? Im Rahmen unserer Bemühungen um größtmögliche Transparenz und Effizienz in der Mittelverwendung haben wir ein neues Vereinskonto eingerichtet. Ihre Spenden fließen zu 100 % in Projekte zur Kinder- und Jugendförderung sowie zur Altenhilfe. Die Verwaltung der Spendenmittel erfolgt dabei streng nach den Richtlinien der Abgabenordnung (AO) und unterliegt regelmäßigen internen und externen Prüfungen, um die ordnungsgemäße Verwendung sicherzustellen. Bankverbindung für Ihre Spenden Ab sofort steht Ihnen folgende Bankverbindung für Ihre Spenden an den Schwarzer Falke e.V. zur Verfügung: IBAN: DE38 8306 5408 0005 4350 48 BIC: GENODEF1SLR Bank: Deutsche Skatbank – Zweigniederlassung der VR-Bank Altenburger Land eG Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir aus Datenschutzgründen Ihre Kontodaten nicht speichern. Ihre Spenden sind somit sicher und werden ohne Umwege für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet. So helfen Sie mit Ihrer Spende Ihre Unterstützung ermöglicht es uns, verschiedene Projekte zu realisieren, die Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung fördern sowie alten Menschen eine würdige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Insbesondere setzen wir uns dafür ein, Freizeitaktivitäten und Bildungsprogramme anzubieten, die die sozialen Fähigkeiten und das Selbstbewusstsein junger Menschen stärken. Für ältere Menschen organisieren wir regelmäßige Treffen und bieten Hilfestellungen bei den Herausforderungen des Alltags an. Spenden Sie jetzt und tragen Sie dazu bei, die Zukunft junger Menschen zu gestalten und Senioren ein aktives und erfülltes Leben zu ermöglichen. Hier spenden Transparenz und Nachvollziehbarkeit Als gemeinnütziger Verein verpflichten wir uns dazu, jeden gespendeten Euro im Sinne unserer Satzung zu verwenden. Mehr Informationen über unsere Projekte und deren Fortschritte finden Sie regelmäßig auf unserer Webseite. Vertrauen Sie auf unsere jahrelange Erfahrung und helfen Sie uns dabei, auch in Zukunft vielen Menschen eine bessere Perspektive zu bieten. Mit Ihrer Spende unterstützen Sie nicht nur ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen, sondern tragen auch aktiv zur Verbesserung der Lebensqualität von Kindern, Jugendlichen und Senioren bei. Jeder Beitrag zählt! Jetzt spenden – gemeinsam Zukunft gestalten! Schwarzer Falke e.V. – Für eine starke Gemeinschaft! Hinweis: Ihre Daten werden gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) streng vertraulich behandelt.

Einfache Nachweise für Spenden bis 200 Euro: Ein Leitfaden für Spender

Einfache Nachweise für Spenden bis 200 Euro: Ein Leitfaden für Spender Klaus (Name geändert*) ist entschlossen, den Schwarzer Falke e.V. zu unterstützen. Er entscheidet sich für eine Spende von 150 Euro, die er bequem per Online-Banking überweist. Da sein Betrag unter der Grenze von 200 Euro liegt, benötigt Klaus keinen formellen Nachweis für seine Spende. Stattdessen reicht ein vereinfachter Nachweis, wie beispielsweise eine Buchungsbestätigung der Überweisung, aus. Es ist wichtig zu beachten, dass die Grenze von 200 Euro für jede Einzelspende gilt und nicht für die Summe aller Spenden im Jahr. Das bedeutet, dass Klaus auch für eine zweite Spende in Höhe von 100 Euro denselben vereinfachten Nachweis erbringen könnte. Wie erhält man einen einfachen Nachweis? Nachdem Klaus seine Spende online überwiesen hat, erhält er von seiner Bank eine Bestätigungsseite, auf der sein Name und seine Kontonummer, die des Empfängers, der Betrag und der Buchungstag ersichtlich sind. Diese Seite muss Klaus für das Finanzamt ausdrucken. Um sicherzustellen, dass das Finanzamt die Spende anerkennt, sollte Klaus den vom Schwarzer Falke e.V. hergestellten Spendenvordruck – in der Regel der vorgedruckte Überweisungsträger – seinem Ausdruck beilegen. In der Regel akzeptiert das Finanzamt jedoch die Buchungsbestätigung als ausreichenden Nachweis. Falls nicht, kann Klaus den Verein jederzeit um eine Spendenbescheinigung bitten. Kontoauszug als Alternativnachweis: Wenn Online-Banking nicht genutzt wird oder die Spende per Lastschrift eingezogen wird, kann ein Kontoauszug als Nachweis dienen. Hierbei sollten jedoch alle Informationen geschwärzt werden, die nicht relevant für die Spende sind. Wichtig sind der Name und die Kontonummer des Spenders sowie des Empfängers, der Betrag und der Buchungstag. Auch hier empfiehlt es sich, den vorgedruckten Überweisungsträger des Spendenempfängers beizulegen. Aufbewahrung des Nachweises: Seit dem 18. Juli 2016 müssen einfache Nachweise nicht mehr direkt der Steuererklärung beigefügt werden. Sie sollten jedoch gut aufbewahrt werden und für etwa ein Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheids verfügbar sein. Steuerliche Kulanzregelungen in Katastrophenfällen: Für Spenden in Katastrophenfällen gelten die gleichen Regelungen wie für Spenden unter 200 Euro. In solchen Fällen akzeptiert das Finanzamt ebenfalls einen einfachen Nachweis. Die Vereinfachung der Nachweisführung macht es Spendern wie Klaus leichter, Gutes zu tun und gleichzeitig ihre steuerlichen Angelegenheiten zu regeln. Es ist eine Erleichterung, die nicht nur den Spender, sondern auch die begünstigten Organisationen unterstützt.