Fördern, Stiften & Vererben – Verantwortung, die bleibt
Ob heute oder für morgen: Mit einer gezielten Förderung, einer Zustiftung oder durch ein Testament gestalten Sie Zukunft.
» Möglichkeit entdeckenIhre Unterstützung kann auf unterschiedliche Weise wirken: durch eine größere Spende, eine Zustiftung oder eine testamentarische Verfügung. Jede Form trägt dazu bei, unsere gemeinnützigen Projekte langfristig zu sichern – klar strukturiert, rechtlich zuverlässig und transparent.
Gezielt fördern
Ob Großspende, regelmäßige Unterstützung oder projektbezogene Förderung – Ihre Zuwendung stärkt unsere Arbeit unmittelbar. Als gemeinnütziger Verein (§§ 51–68 AO) stellen wir Ihnen selbstverständlich eine steuerlich gültige Zuwendungsbestätigung aus.
Mit einem Testament Gutes weitergeben
Ein Testament zugunsten des Schwarzer Falke e.V. ist rechtlich sicher und ein Zeichen für Mitmenschlichkeit über das eigene Leben hinaus. Sie können den Verein als Erben einsetzen oder mit einem Vermächtnis bedenken (§§ 1937, 1940 BGB). Wir begleiten Sie diskret und vertraulich.
Stiftung gründen oder unterstützen
Mit einer Zustiftung stärken Sie dauerhaft unser Vereinsvermögen. Auf Wunsch ist auch die Gründung einer eigenen Stiftung möglich – rechtlich selbstständig oder als Treuhandstiftung, im Einklang mit dem Stiftungsrecht NRW.
Spendenservice Schwarzer Falke e.V.
Telefon: 02331/1886526
E-Mail: spendenservice@schwarzer-falke.org
Bei Fragen und Anliegen zu Ihrer Spende kontaktieren Sie uns gerne per Telefon oder E-Mail.