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Per Überweisung helfen – einfach, sicher und direkt
Mit einer klassischen Überweisung unterstützen Sie unsere gemeinnützige Arbeit ganz unkompliziert. Ob Spende, Mitgliedsbeitrag oder zweckgebundene Förderung – hier finden Sie alle Informationen, um Ihre Überweisung korrekt auszufüllen.
Unsere Bankverbindung
Empfänger:
Schwarzer Falke e. V.
Bank:
Deutsche Skatbank
IBAN:
DE38 3065 0408 0005 4350 48
BIC:
GENODEF1SLR
Verwendungszweck:
Beispiel: Spende, Mitgliedbeitrag [Ihre Nummer], Projekt-ID: [z.B. P-000001]
Hinweis:
Bitte geben Sie einen eindeutigen Verwendungszweck an, damit wir Ihre Zuwendung korrekt zuordnen können.
Beispiele: Spende, Mitgliedsbeitrag, Projektnummer (z. B. P-000001).
Bitte geben Sie einen eindeutigen Verwendungszweck an, damit wir Ihre Zuwendung korrekt zuordnen können.
Beispiele: Spende, Mitgliedsbeitrag, Projektnummer (z. B. P-000001).
Spenden & zweckgebundene Unterstützung
Unterstützen Sie unsere gemeinnützigen Projekte – einmalig oder regelmäßig.
Beispiele: #Projekt Schulstart • #Hilfe für Senioren
Sichere Banküberweisung per QR-Code
Empfänger:
Schwarzer Falke e. V.
Bank:
Deutsche Skatbank
IBAN:
DE38 8306 5408 0005 4350 48
BIC:
GENODEF1SLR
0 / 100
0 / 30
Steuerliche Absetzbarkeit:
Spenden an den Schwarzer Falke e. V. sind aufgrund der anerkannten Gemeinnützigkeit steuerlich abzugsfähig.
Hinweis:
- Bis einschließlich 300 € gilt der vereinfachte Nachweis nach § 50 Abs. 4 EStDV.
- Ab 300 € ist eine amtliche Zuwendungsbestätigung nach § 10b Abs. 4 EStG erforderlich.
- Der Schwarzer Falke e.V. ist nach §§ 51–68 AO als gemeinnützig anerkannt und stellt diese automatisch aus.
Debug (EPC/GiroCode Payload)
Test: QR mit normaler Scanner-App scannen. Der Inhalt muss mit BCD beginnen. Mitgliedsbeiträge
Die Höhe des Beitrags ergibt sich aus unserer Beitragsordnung. Sie können den Beitrag auch bequem per Dauerauftrag überweisen.
Mitgliedsbeitrag per Banküberweisung (QR-Code)
Empfänger:
Schwarzer Falke e. V.
Bank:
Deutsche Skatbank
IBAN:
DE38 8306 5408 0005 4350 48
BIC:
GENODEF1SLR
QR-Code wird nach vollständiger Eingabe generiert.
Hinweis:
Mitgliedsbeiträge sind nach geltendem Steuerrecht nicht als Spende absetzbar (§ 10b EStG). Sie gelten als satzungsmäßige Pflichtbeiträge und werden nicht bescheinigungsfähig im Sinne des Gemeinnützigkeitsrechts. Eine Zuwendungsbestätigung wird hierfür nicht ausgestellt.
Mitgliedsbeiträge sind nach geltendem Steuerrecht nicht als Spende absetzbar (§ 10b EStG). Sie gelten als satzungsmäßige Pflichtbeiträge und werden nicht bescheinigungsfähig im Sinne des Gemeinnützigkeitsrechts. Eine Zuwendungsbestätigung wird hierfür nicht ausgestellt.
Bei Spenden über 300€ erhalten Sie automatisch eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) per Post. Für Beträge unter 300€ genügt Ihr Kontoauszug zur steuerlichen Geltendmachung. Auf Wunsch stellen wir Ihnen dennoch eine Bescheinigung aus – kontaktieren Sie hierzu bitte unseren Spendenservice.