Gemeinnütziger Verein aus Hagen

Transparent · Nachgewiesen · Ehrenamtlich

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Vereinsmeldung Meldung:

Willkommen auf unserer neuen Website!Testbetrieb bis 05.10.: Wir optimieren unsere neue Website.Mehr Transparenz: Spenden & Projekte jetzt detaillierter dokumentiert.Neue Infrastruktur: Interne Vereinsverwaltung erfolgreich angebunden.

Service

Häufige Fragen

Die Fragen, die uns am häufigsten erreichen — nach Thema geordnet.

Zuletzt geprüft: 24.09.2026

Spenden und Steuern

Wann bekomme ich meine Zuwendungsbestätigung?

Ab 300 € im Kalenderjahr erstellen wir sie automatisch und versenden sie bis Ende Februar des Folgejahres. Darunter genügt dem Finanzamt der vereinfachte Nachweis: Ihr Kontoauszug zusammen mit unserem Beleg.

Kann ich meine Spende einem Bereich zuordnen?

Ja, nennen Sie den Bereich im Verwendungszweck. Eine Zweckbindung auf einzelne Personen ist nicht möglich.

Wie ändere oder kündige ich eine Dauerspende?

Formlos per E-Mail mit Betrag und Bankverbindung oder über den Spendenservice.

Geldauflagen

Ich soll eine Geldauflage zahlen — wie läuft das ab?

Das Gericht, die Staatsanwaltschaft oder die Bewährungs- bzw. Gerichtshilfe weist dem Verein die Geldauflage unter Angabe eines Aktenzeichens zu. Die Zahlung erfolgt unter Nennung von „Geldauflage“ und Aktenzeichen an die auf der Seite Geldauflagen genannte Kontoverbindung; der Verein bestätigt der zuweisenden Stelle anschließend den Zahlungseingang.

Ist eine Geldauflage steuerlich absetzbar?

Nein. Geldauflagen sind rechtlich keine Spenden; eine Zuwendungsbestätigung nach § 10b EStG wird dafür nicht ausgestellt.

Kurse und Anmeldung

Was kostet die Teilnahme?

Alle Angebote für Kinder und Jugendliche sind kostenfrei. Bei Erwachsenenkursen liegt der Beitrag zwischen 5 € je Einheit und 30 € für einen mehrteiligen Kurs. Wer nicht zahlen kann, sagt das — ein Nachweis wird nicht verlangt.

Mein Kind ist unter 16 — was brauche ich?

Die Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person. Das Kursformular fragt sie im zweiten Schritt ab.

Der Kurs ist belegt. Was jetzt?

Sie erhalten dennoch binnen drei Werktagen eine Rückmeldung mit dem nächsten Termin oder einem Wartelistenplatz.

Mitgliedschaft und Ehrenamt

Muss ich Mitglied sein, um mitzuarbeiten?

Nein. Ehrenamtliche Mitarbeit setzt keine Mitgliedschaft voraus, und eine Mitgliedschaft verpflichtet nicht zur Mitarbeit. Beides ist möglich, keines bedingt das andere.

Wie viel Zeit muss ich einplanen?

Das hängt von der Aufgabe ab — meist eine feste Stunde pro Woche. Wir klären das im Erstgespräch.

Brauche ich ein Führungszeugnis?

Für Aufgaben mit Kindern und Jugendlichen ja (erweitertes Führungszeugnis). Für andere Aufgaben in der Regel nicht.

Ihre Frage war nicht dabei? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.