Mitwirken
Mitglied werden
Eine Mitgliedschaft macht die Arbeit planbarer als eine einzelne Spende — und gibt Ihnen eine aktive Stimme im Verein.
Zuletzt geprüft: 01.10.2026
Beitragsstufen & Mitgliedsformen
Ordentliche Mitgliedschaft
Zzgl. 1 % des monatlichen Nettoeinkommens. Beinhaltet das volle Stimmrecht in der Mitgliederversammlung (§ 4 Abs. 1).
Ermäßigung (Ordentliches Mitglied)
Für ordentliche Mitglieder mit Bürgergeld-, Sozialleistungs- oder Rentenbezug. Ein Nachweis ist jährlich bis zum 31. März einzureichen.
Probemitgliedschaft
Auf 1 Jahr befristet (endet automatisch). Beinhaltet ein Teilnahme- und Rederecht, jedoch kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung (§ 4 Abs. 5).
Minderjährige Mitglieder
Teilnahme- und Rederecht ohne Stimmrecht (§ 4 Abs. 2). Der Aufnahmeantrag bedarf zwingend der Zustimmung der Erziehungsberechtigten (§ 5 Abs. 2).
Ehrenmitglieder
Ernennung auf Lebenszeit durch den Vorstand für besondere Verdienste (§ 4 Abs. 3). Beinhaltet das volle Stimmrecht in der Mitgliederversammlung (§ 8 Abs. 7).
Fördermitgliedschaft (Privat)
Zzgl. individueller monatlicher Förderbetrag. Finanzielle Unterstützung mit Teilnahme- und Rederecht, jedoch ohne Stimmrecht (§ 4 Abs. 4).
Fördermitgliedschaft (Unternehmen)
Jahresgrundbeitrag und Mindestbeitrag richten sich nach Mitarbeitendenzahl. Teilnahme- und Rederecht, jedoch ohne Stimmrecht (§ 4 Abs. 4).
Alle Angaben gemäß Beitragsordnung und Satzung des Vereins · Änderungen vorbehalten
Beitrittserklärung
Beitrittserklärung — Vorname, Nachname, E-Mail, Anschrift, IBAN für den Beitragseinzug, Datenschutz-Einwilligung. Alle Pflichtfelder mit *.
Was die Mitgliedschaft beinhaltet
- Mitbestimmung: Volles Stimmrecht in der Mitgliederversammlung (für ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder) bzw. Teilnahme- und Rederecht (für Förder-, Probe- und minderjährige Mitglieder).
- Transparenz: Zugang zum internen Mitgliederbereich (inkl. Vereinsprotokollen und Jahresberichten).
- Steuervorteil: Automatische jährliche Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt bei Beitrags- und Geldspenden.
- Freiwilligkeit: Keine Verpflichtung zur aktiven Mitarbeit im Verein.
Alle detaillierten finanziellen Regelungen sowie die aktuellen Beitragssätze entnehmen Sie bitte unserer Beitragsordnung.
Lieber erst mithelfen?
Ehrenamtliche Mitarbeit setzt keine Mitgliedschaft voraus. Beides ist möglich, keines bedingt das andere. Bei Fragen zur Mitgliedschaft erreichen Sie uns über den Kontakt.