Barrierefreiheitserklärung
Erklärung des Schwarzer Falke e.V. zum Stand der Barrierefreiheit dieser Website, zu bekannten Einschränkungen und zum Verfahren für Hinweise.
Der Schwarzer Falke e.V. (Memeler Straße 2, 58099 Hagen, eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Hagen unter VR 3145; nachfolgend „Verein“) erklärt den Stand der Barrierefreiheit der öffentlich zugänglichen Seiten seiner Website schwarzer-falke.org. Die Angaben zur Vertretung des Vereins ergeben sich aus dem Impressum.
Geltungsbereich
Öffentlich zugängliche Seiten von schwarzer-falke.org; Ausnahmen siehe Abschnitt 3
Bezugsmaßstab
WCAG 2.2, Konformitätsstufen A und AA (Maßstab der Selbstbewertung)
Konformitätsstatus
Teilweise konform (Selbsteinschätzung); nicht alle Kriterien wurden abschließend geprüft, siehe Abschnitt 3
Art der Bewertung
Selbstbewertung mit automatisierten und manuellen Prüfungen; keine Prüfung durch eine unabhängige Stelle
Stand der Bewertung
29.09.2026
Nächste Überprüfung
jährlich sowie bei wesentlichen Änderungen der Website
Kontakt für Hinweise
Feedbackformular auf dieser Seite oder E-Mail an info@schwarzer-falke.org
Bearbeitungsfrist
in der Regel vier Wochen (Richtwert, keine Ausschlussfrist)
Weiterentwicklung
Der Verein beobachtet die Entwicklung der WCAG 3.0, derzeit ein Arbeitsentwurf des W3C. Ein Konformitätsanspruch nach WCAG 3.0 wird nicht erhoben.
1. Rechtscharakter dieser Erklärung
Diese Erklärung wird vom Verein freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht abgegeben. Ob und inwieweit gesetzliche Anforderungen an die Barrierefreiheit für den Verein oder seine Website gelten, wird dadurch weder festgestellt noch vorweggenommen.
Die Erklärung ist eine Selbstauskunft nach bestem Wissen zum Stand der Bewertung am 29.09.2026. Sie enthält keine Zusicherung und keine Garantie bestimmter Eigenschaften der Website, begründet keine vertraglichen Pflichten und keine Ansprüche Dritter und ersetzt keine Prüfung durch eine unabhängige Stelle.
Der gewählte Bezugsmaßstab, die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, ist ein technischer Standard des World Wide Web Consortium (W3C), aber kein Gesetz. Soweit Rechtsvorschriften auf technische Normen, insbesondere die europäische Norm EN 301 549, verweisen, richtet sich deren Anwendung nach der jeweils maßgeblichen Fassung; hierzu trifft diese Erklärung keine Aussage.
Gesetzliche Rechte und Pflichten, insbesondere die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie die Zuständigkeiten von Behörden, bleiben unberührt. Die Erklärung bezieht sich auf den Zeitpunkt der Bewertung. Inhalte und Technik der Website ändern sich fortlaufend; der Verein aktualisiert die Erklärung entsprechend der Angabe „Nächste Überprüfung“, kann aber nicht ausschließen, dass zwischen zwei Überprüfungen Abweichungen auftreten.
2. Umgesetzte Maßnahmen und Prüfergebnisse
Nach den durchgeführten, teilweise stichprobenartigen Prüfungen (siehe Abschnitt 4) sind insbesondere die folgenden Anforderungen erfüllt:
- Seitenstruktur: Jede Seite verfügt über genau eine Hauptüberschrift; die weiteren Überschriften folgen einer lückenlosen Gliederung. Kopf-, Navigations-, Haupt- und Fußbereich sind so ausgezeichnet, dass Hilfsmittel sie als eigenständige Seitenbereiche erkennen.
- Direktsprung zum Inhalt: Ein Link „Zum Inhalt springen“ am Seitenanfang führt unmittelbar zum Hauptinhalt.
- Tastaturbedienung: Die Hauptnavigation einschließlich ihrer Untermenüs ist mit der Tastatur bedienbar; geöffnete Untermenüs lassen sich mit der Escape-Taste schließen. Der Tastaturfokus wird durch einen sichtbaren Rahmen hervorgehoben. Die Formulare wurden stichprobenartig geprüft.
- Textalternativen: Auf den geprüften Seiten wurden keine Bilder ohne Textalternative festgestellt; rein dekorative Bilder sind als solche gekennzeichnet.
- Formulare: Die Formularfelder sind eindeutig beschriftet. Als Spamschutz dient eine textbasierte Rechenaufgabe anstelle eines Bild-Captchas; als Alternative steht der Kontakt per E-Mail zur Verfügung.
- Sprache und Linktexte: Die Sprache der Seiten ist als Deutsch ausgezeichnet. Linktexte sind aussagekräftig formuliert.
- Zielflächen: Die automatisierte Prüfung (Regel „target-size“) ergab keine zu kleinen Zielflächen von Bedienelementen im Sinne der WCAG 2.2.
- Vergrößerung und kleine Bildschirme: Die Website lässt sich manuell geprüft auf 200 Prozent vergrößern und bei einer Breite von 320 Pixeln darstellen, ohne dass Inhalte oder Funktionen verloren gehen.
- Bewegung: Animationen werden reduziert, wenn im Betriebssystem die Einstellung für reduzierte Bewegung aktiviert ist.
- Bewegte Inhalte: Der Newsticker lässt sich über die Pause-Schaltfläche rechts neben den Meldungen dauerhaft anhalten und wieder starten; Screenreader geben sie als „Newsticker anhalten“ aus. Zusätzlich hält er an, solange die Maus auf den Meldungen steht oder ein Link darin mit der Tastatur fokussiert ist.
- Keine eingebetteten Fremdinhalte: Inhalte externer Anbieter, etwa Karten- oder Videodienste, werden nicht eingebettet.
Kontraste
Die automatisierte Prüfung (Regel „color-contrast“, Stufe AA) ergab auf den geprüften Seiten keine Verstöße. Die im Designsystem des Vereins definierten Kombinationen aus Text- und Hintergrundfarbe erreichen nach eigener Berechnung Kontrastverhältnisse von mindestens 7:1. Farbkombinationen, die bei der redaktionellen Pflege von Inhalten frei gewählt werden können, sowie Text auf Bildern oder Farbverläufen sind von dieser Berechnung nicht erfasst. Eine Prüfung der veröffentlichten Seiten auf Stufe AAA hat nicht stattgefunden; ein Konformitätsanspruch nach Stufe AAA wird nicht erhoben.
3. Nicht barrierefreie und nicht abschließend geprüfte Inhalte
Dateien zum Herunterladen
Dateien zum Herunterladen, die aus dem internen Vereinsportal bereitgestellt werden, wurden bislang nicht auf Barrierefreiheit geprüft. Insbesondere bei PDF-Dateien kann die Nutzung mit Screenreadern eingeschränkt sein. Auf Anfrage stellt der Verein die Inhalte im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren in einer für die anfragende Person zugänglichen Form bereit, etwa als Text per E-Mail.
Nicht abschließend geprüfte Kriterien
Automatisierte Prüfwerkzeuge erfassen nur einen Teil der Erfolgskriterien. Nicht oder nicht abschließend geprüft wurden:
- die Nutzung mit Screenreadern und weiteren Hilfsmitteln (zum Beispiel NVDA, JAWS oder VoiceOver);
- eine vollständige manuelle Messung aller Farbkontraste, insbesondere bei Farbverläufen und Bildhintergründen;
- die Kontraste von Bedienelementen, Rahmen und Fokusanzeigen (Erfolgskriterium 1.4.11) auf allen Seiten;
- die Erfolgskriterien der Stufe AAA;
- redaktionell künftig eingestellte Inhalte, etwa Alternativtexte und Überschriftenstruktur; hier kann der Verein nicht ausschließen, dass im Einzelfall Mängel bestehen.
Für diese Bereiche wird eine Konformität weder behauptet noch zugesichert.
Nicht von dieser Erklärung erfasste Inhalte
Diese Erklärung erfasst nicht die Inhalte externer Websites, auf die verlinkt wird (zum Beispiel soziale Netzwerke oder Kartendienste), sowie passwortgeschützte Bereiche und das interne Vereinsportal. Auf die Barrierefreiheit externer Angebote hat der Verein keinen Einfluss.
4. Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 29.09.2026 auf der Grundlage einer Selbstbewertung des Vereins erstellt. Geprüft wurden alle zu diesem Zeitpunkt veröffentlichten Seiten und Beiträge der Website. Die automatisierte Prüfung erfolgte mit dem Werkzeug axe-core (Version 4.10.2) anhand der Regelsätze für die Erfolgskriterien der WCAG 2.0 Stufen A und AA, der WCAG 2.1 Stufe AA und der WCAG 2.2 Stufe AA sowie der ergänzenden Regeln für bewährte Verfahren („best-practice“).
Ergänzend wurden manuell geprüft: die Seitenstruktur, die Formulare, die Tastaturbedienung der Hauptnavigation sowie die Darstellung bei 200 Prozent Vergrößerung und bei einer Breite von 320 Pixeln. Festgestellte Mängel wurden behoben; die Behebung wurde stichprobenartig erneut überprüft. Die Kontrastverhältnisse der Farbkombinationen des Designsystems wurden zusätzlich rechnerisch ermittelt.
Eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle hat nicht stattgefunden. Maßstab der Bewertung sind die Erfolgskriterien der WCAG 2.2 der Stufen A und AA, soweit sie mit den angewandten Verfahren prüfbar waren.
5. Hinweise, Kontakt und Verfahren
Hinweise auf Barrieren sowie Anfragen nach Inhalten in zugänglicher Form können über das nachstehende Formular oder per E-Mail an den Verein gerichtet werden. Bitte nennen Sie nach Möglichkeit die Adresse der betroffenen Seite und beschreiben Sie das Problem kurz. Der Verein beantwortet Hinweise in der Regel innerhalb von vier Wochen (Richtwert, keine Ausschlussfrist) und teilt mit, ob und in welchem Zeitraum die Barriere beseitigt werden kann.
Über das Formular kann optional eine Datei hochgeladen werden, etwa ein Screenshot (JPG, PNG oder PDF, höchstens 5 MB). Bitte entfernen Sie vor dem Hochladen vertrauliche Angaben sowie personenbezogene Daten unbeteiligter Personen. Die Verarbeitung Ihrer Angaben und hochgeladener Dateien ist in der Datenschutzerklärung beschrieben.
Hinweise können auch per E-Mail an info@schwarzer-falke.org übermittelt werden, zum Beispiel wenn das Formular oder die Rechenaufgabe zum Spamschutz nicht nutzbar ist.
Nichtabhilfe und Rechtsbehelfe
Ist die anfragende Person mit der Antwort nicht einverstanden, kann sie sich an den Vorstand des Vereins wenden, am einfachsten per E-Mail an info@schwarzer-falke.org. Der Verein prüft das Anliegen erneut und sucht nach einer einvernehmlichen Lösung, etwa durch Bereitstellung der Inhalte in anderer Form.
Durch diese freiwillige Erklärung wird kein förmliches Beschwerde-, Schlichtungs- oder Durchsetzungsverfahren eröffnet. Gesetzlich bestehende Verfahren, Zuständigkeiten und Rechte bleiben unberührt.
Barrierefreiheit als fortlaufende Aufgabe
Automatisierte Prüfungen und Selbsttests decken nicht jede Barriere auf. Der Verein benennt daher bekannte Einschränkungen und offene Prüfschritte ausdrücklich und behauptet keine vollständige Konformität. Jeder Hinweis trägt dazu bei, die Website für alle besser nutzbar zu machen.