Gemeinnütziger Verein aus Hagen

Transparent · Nachgewiesen · Ehrenamtlich

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Vereinsmeldung Meldung:

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Service

Presse und Medien

Kontakt für Presse- und Medienanfragen, Material für Ihre Berichterstattung und die Bedingungen für dessen Nutzung.

Zuletzt geprüft: 04.10.2026

Pressekontakt

Presse- und Medienanfragen beantwortet der Vorstand. Ihr Ansprechpartner ist Christian Geschwandtner, Vorsitzender des Vereins.

Bitte nutzen Sie bevorzugt das folgende Formular. Jede Anfrage erhält eine Ticketnummer; auf Wunsch erhalten Sie eine Kopie Ihrer Anfrage an Ihre E-Mail-Adresse. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Alternativ erreichen Sie uns per E-Mail an presse@schwarzer-falke.org oder telefonisch unter 02331 1886526, in der Regel zwischen 10 und 16 Uhr.

Aktuelle Meldungen

Aktuelle Meldungen und Stellungnahmen des Vereins veröffentlichen wir im Bereich „Aktuelles“. Dort finden Sie auch frühere Berichte über die Vereinsarbeit.

Zu den aktuellen Meldungen

Pressemappe

Für Ihre Berichterstattung stellen wir eine Pressemappe als ZIP-Archiv bereit. Sie enthält Logos, ein Pressefoto, ein Factsheet mit Basisdaten, einen Standard-Abbinder, freigegebene Zitate und die Nutzungsbedingungen.

Hinweis zur Nutzung

Das Pressematerial darf ausschließlich für redaktionelle Beiträge mit Bezug zum Verein genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Ausnahmen und alle weiteren Einzelheiten, insbesondere die Bildnachweise, regeln die nachstehenden Nutzungsbedingungen.

Nutzungsbedingungen für das Pressematerial (Stand: 04.10.2026, Fassung 1.0)

Das Pressematerial des Vereins Schwarzer Falke e.V. (im Folgenden „Verein“) darf nur nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen verwendet werden.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Bedingungen gelten für das gesamte Pressematerial, das der Verein für die Berichterstattung bereitstellt, insbesondere für Logos, Pressefotos und Texte.

1.2 Die jeweils aktuelle Fassung dieser Bedingungen und des Pressematerials ist unter https://schwarzer-falke.org/service/presse/ abrufbar.

2. Rechte am Material

2.1 Die Rechte an den Logos liegen beim Verein.

2.2 Urheber des Pressefotos ist der Fotograf Marc Lehmann. Der Verein ist berechtigt, die Nutzung nach diesen Bedingungen zu gestatten.

2.3 Alle Rechte, die nach diesen Bedingungen nicht ausdrücklich eingeräumt werden, bleiben vorbehalten.

3. Nutzungsrecht

3.1 Der Verein räumt Redaktionen und journalistisch tätigen Personen ein einfaches, nicht übertragbares und unentgeltliches Recht ein, das Pressematerial für redaktionelle Beiträge zu nutzen, die sich auf den Verein, seine Tätigkeit oder seine Organe beziehen.

3.2 Das Nutzungsrecht umfasst die Veröffentlichung in Print-, E-Paper-, Online- und Rundfunkangeboten des jeweiligen Mediums einschließlich seiner offiziellen Social-Media-Kanäle sowie die Bereithaltung veröffentlichter Beiträge in dessen Archiv. Die redaktionelle Nutzung in entgeltlich vertriebenen oder werbefinanzierten Medien ist umfasst.

3.3 Die Nutzung ist honorarfrei.

4. Nicht umfasste Nutzungen

4.1 Nicht umfasst sind insbesondere
a) die Nutzung zu Werbe-, Marketing- oder Merchandisingzwecken;
b) der Verkauf und die Unterlizenzierung des Materials, jede Weitergabe oder Weiterleitung an Dritte, auch in Form des Download-Pakets, sowie die Aufnahme in Bilddatenbanken, Bildagenturen oder Archive Dritter;
c) die eigenständige Veröffentlichung des Materials außerhalb eines redaktionellen Beitrags, insbesondere auf privaten Social-Media-Profilen; das Teilen eines Links auf einen veröffentlichten Beitrag bleibt unberührt;
d) die Verwendung des Materials zum Training, zur Entwicklung oder zur Verbesserung von Systemen der künstlichen Intelligenz.

4.2 Zulässig ist die Weitergabe an Dienstleister, soweit sie zur Herstellung der Veröffentlichung erforderlich ist, etwa für Satz, Druck oder Bildbearbeitung, und ausschließlich zu diesem Zweck.

5. Unzulässige Zusammenhänge

5.1 Das Nutzungsrecht erstreckt sich nicht auf die Verwendung des Materials
a) in Beiträgen oder sonstigen Veröffentlichungen, die Rechte des Vereins, seiner Organe, seiner Mitglieder oder der von ihm unterstützten Personen verletzen, insbesondere durch unwahre Tatsachenbehauptungen, durch Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung im Sinne der §§ 185 bis 187 des Strafgesetzbuchs (StGB) oder durch Verletzungen von Persönlichkeits-, Datenschutz- oder Urheberrechten;
b) in Zusammenhängen, die den Tatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) erfüllen oder extremistische, rassistische oder in sonstiger Weise menschenverachtende Positionen vertreten oder fördern;
c) in einer Weise, die den Eindruck erweckt, der Verein unterstütze oder empfehle Dritte, deren Produkte, Dienstleistungen oder politische Ziele oder arbeite mit Dritten zusammen, insbesondere in Werbung, Wahlwerbung oder parteipolitischen Veröffentlichungen;
d) als Symbol- oder Illustrationsbild für Beiträge ohne Bezug zum Verein.

5.2 Für Nutzungen nach Nummer 4.1 und Nummer 5.1 wird kein Nutzungsrecht eingeräumt.

5.3 Die rechtmäßige, auch kritische Berichterstattung über den Verein bleibt unberührt.

6. Bearbeitung

6.1 Zulässig sind Anpassungen, die für die Veröffentlichung technisch erforderlich sind und den Aussagegehalt nicht verändern, insbesondere Größenänderungen, Bildausschnitte und Farbraumanpassungen.

6.2 Nicht gestattet sind insbesondere Montagen, inhaltliche Retuschen, sinnentstellende Bildausschnitte und Verfremdungen sowie Veränderungen oder Neuerzeugungen mithilfe von Systemen der künstlichen Intelligenz. Logos sind nur in den bereitgestellten Fassungen zu verwenden; sie dürfen weder verändert noch verzerrt noch farblich abgewandelt werden.

6.3 In den Dateien enthaltene Urheber- und Rechteinformationen (Metadaten) dürfen nicht entfernt oder verändert werden.

7. Texte und Zitate

7.1 Die Texte des Pressematerials dürfen für die Berichterstattung ganz oder teilweise übernommen werden.

7.2 Zitate sind der zitierten Person mit Name und Funktion zuzuordnen und wörtlich zu verwenden. Kürzungen sind zulässig, soweit sie den Sinn nicht verändern. Zitate dürfen nicht in einen Zusammenhang gestellt werden, der ihren Sinn verändert.

8. Bildnachweis und Bildunterschrift

8.1 Bei jeder Veröffentlichung ist folgender Nachweis anzugeben:
Pressefoto: „Foto: Schwarzer Falke e.V. / Marc Lehmann“
Logos: „Quelle: Schwarzer Falke e.V.“

8.2 Der Nachweis ist am Bild anzubringen; ist dies technisch nicht möglich, im Bildnachweis des Beitrags.

8.3 Das Recht des Fotografen auf Anerkennung seiner Urheberschaft (§ 13 des Urheberrechtsgesetzes) bleibt unberührt.

8.4 Für das Pressefoto wird folgende Bildunterschrift empfohlen:
„Christian Geschwandtner, Vorsitzender des Vereins Schwarzer Falke e.V. (Aufnahme 2024). Foto: Schwarzer Falke e.V. / Marc Lehmann“

9. Recht am eigenen Bild

9.1 Das Pressefoto zeigt Christian Geschwandtner, Vorsitzender des Vereins. Er hat in die Veröffentlichung im Rahmen der Nutzung nach Nummer 3 eingewilligt (§ 22 des Kunsturhebergesetzes). Eine darüber hinausgehende Einwilligung wird nicht erteilt.

9.2 Der Verein stellt keine Aufnahmen zur Verfügung, auf denen Menschen in Notlagen erkennbar sind, auch nicht mit deren Einwilligung.

10. Widerruf

10.1 Der Verein kann die Erlaubnis für künftige Nutzungen aus wichtigem Grund widerrufen, etwa wenn sich Funktionen ändern oder Material ersetzt wird.

10.2 Beiträge, die vor dem Widerruf in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen veröffentlicht wurden, bleiben einschließlich ihrer Archivfassungen unberührt.

11. Mitteilung über die Verwendung

Um die Verwendung des Pressematerials nachvollziehen zu können, bittet der Verein darum, ihm jede Veröffentlichung per E-Mail an presse@schwarzer-falke.org mitzuteilen, und zwar mit folgenden Angaben:
– Name des Mediums, Titel des Beitrags und Datum der Veröffentlichung oder Ausstrahlung,
– bei Online-Veröffentlichungen der direkte Link,
– bei Printveröffentlichungen Ausgabe und Seite oder ein Belegexemplar als PDF,
– das verwendete Material, etwa Pressefoto, Logo oder Zitat.

12. Verstöße und Haftung

12.1 Wer das Pressematerial entgegen diesen Bedingungen nutzt, stellt den Verein von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu vertretenden bedingungswidrigen Nutzung beruhen, einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

12.2 Der Verein behält sich vor, Ansprüche aus Verstößen gegen diese Bedingungen zivilrechtlich geltend zu machen und bei strafbarem Verhalten Strafanzeige zu erstatten oder Strafantrag zu stellen.

13. Publizistische Grundsätze

Der Verein stellt das Material in der Erwartung bereit, dass die Berichterstattung den Publizistischen Grundsätzen (Pressekodex) des Deutschen Presserats entspricht, insbesondere den Ziffern 2 (Sorgfalt), 8 (Schutz der Persönlichkeit), 9 (Schutz der Ehre) und 12 (Diskriminierungen).

14. Termine vor Ort

Für Foto-, Film- und Tonaufnahmen bei Terminen des Vereins bittet der Verein um vorherige Abstimmung. Aufnahmen von Personen, die der Verein unterstützt, ermöglicht er nur mit deren eigener Einwilligung, bei Minderjährigen zusätzlich mit Einwilligung der Sorgeberechtigten. Der Verein kann diese Einwilligung nicht stellvertretend erteilen.

15. Aktualität

Das Pressematerial gibt den Stand des oben genannten Datums wieder. Für spätere Veröffentlichungen ist die jeweils aktuelle Fassung zu verwenden; Funktionsangaben sind dabei zu prüfen.

16. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

17. Kontakt

Schwarzer Falke e.V.
Memeler Straße 2, 58099 Hagen
Presseformular (bevorzugt): https://schwarzer-falke.org/service/presse/
E-Mail: presse@schwarzer-falke.org

Satzung und Nachweise

Veröffentlichte Nachweise wie Transparenzberichte stehen ohne Anmeldung zum Download bereit:

Transparenzbericht

Dokument Datum Größe Aktionen
Transparenzbericht – 2026 27.09.2026 52 KB

Die Satzung im Wortlaut finden Sie auf der Seite Satzung.

Termine vor Ort

Für Foto-, Film- und Tonaufnahmen bei Terminen des Vereins bitten wir um vorherige Abstimmung. Aufnahmen von Personen, die der Verein unterstützt, ermöglichen wir nur mit deren eigener Einwilligung, bei Minderjährigen zusätzlich mit Einwilligung der Sorgeberechtigten. Der Verein kann diese Einwilligung nicht stellvertretend erteilen.

Aufnahmen, auf denen Menschen in Notlagen erkennbar sind, stellen wir nicht zur Verfügung, auch nicht mit Einwilligung der Betroffenen.