Spenden
Stiften und vererben
Zustiftung, Testament und Vermächtnis — die drei Wege, mit denen eine Zuwendung über die eigene Lebenszeit hinaus wirkt. Ersetzt vier bisher getrennte Seiten.
Zuletzt geprüft: 20.05.2026
Drei Wege
Eine Zustiftung geht in das Vermögen des Vereins ein und wird nicht verbraucht; verwendet werden nur die Erträge. Das wirkt langsam, aber dauerhaft.
Ein Vermächtnis ist ein einzelner Gegenstand oder Betrag, den Sie im Testament zuwenden, ohne den Verein zum Erben einzusetzen. Das ist der Weg, den die meisten wählen.
Eine Erbeinsetzung macht den Verein zum Erben — vollständig oder anteilig. Das will sorgfältig überlegt sein, auch im Verhältnis zu Angehörigen.
Zuwendungen an gemeinnützige Vereine wie den Schwarzer Falke e.V. sind nach § 13 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG von der Erbschaftsteuer befreit.
Wir beraten nicht rechtlich
Der Verein darf und will keine Rechts- oder Steuerberatung leisten. Für die Gestaltung eines Testaments wenden Sie sich bitte an eine Notarin oder einen Fachanwalt. Wir erklären gern, was wir mit einer Zuwendung tun würden — nicht, wie Sie sie gestalten sollten.
Was wir zusagen können
Zweckbindung auf einen Arbeitsbereich, wenn Sie das wünschen.
Nennung oder Anonymität, ganz nach Ihrer Entscheidung.
Jährlicher Bericht an von Ihnen benannte Personen.
Eine Großspende zu Lebzeiten
Die drei oben genannten Wege wirken über die eigene Lebenszeit hinaus. Möchten Sie stattdessen schon jetzt mit einem größeren Betrag gezielt helfen? Ab 5.000 € legen wir die Spende dem Vorstand vor und weisen sie gesondert im Verwendungsbericht aus — auf Wunsch anonym, mit möglicher Zweckbindung auf einen Arbeitsbereich.
Vertraulich sprechen
Ein Gespräch verpflichtet zu nichts und wird nicht notiert.