Bildung und Digitales · 05.06.2026
Ein Beitrag aus der Reihe „Digitale Zukunft gestalten“ über die Frage, was Software in einem Gerichtssaal entscheiden darf und was nicht.
Am dritten Abend der Reihe ging es um einen Satz, der harmlos klingt und es nicht ist: Die Justiz soll digitaler werden. Was damit gemeint ist, reicht von der elektronischen Akte — unstrittig — bis zur automatisierten Vorsortierung von Verfahren, und dort beginnt der Streit.
Der Referent, Richter an einem nordrhein-westfälischen Amtsgericht, führte den Unterschied an einem einfachen Beispiel vor: Ein System, das ähnliche Fälle findet, hilft. Ein System, das aus ähnlichen Fällen ein Ergebnis vorschlägt, verschiebt etwas — nämlich die Reihenfolge von Prüfung und Erwartung.
Wer weiß, was das System vorschlägt, prüft nicht mehr ergebnisoffen. Das ist kein Vorwurf an die Technik, sondern eine Aussage über Menschen.
Aus dem Vortrag, 05.06.2026
Was unstrittig war
Elektronische Akten, Videoverhandlungen in geeigneten Verfahren und maschinelle Übersetzungshilfen fanden im Publikum breite Zustimmung. Der Zeitgewinn ist erheblich, und die Entscheidung bleibt beim Menschen.
Was offenblieb
Die Frage nach der Nachvollziehbarkeit. Ein Urteil muss begründet werden, und zwar so, dass die unterlegene Partei erkennt, warum sie verloren hat. Ein System, dessen Vorschlag sich nicht in Sätzen erklären lässt, erfüllt diese Anforderung nicht — auch dann nicht, wenn es statistisch gute Ergebnisse liefert.
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