Gemeinnütziger Verein aus Hagen

Transparent · Nachgewiesen · Ehrenamtlich

Zum Inhalt springen

Für Justiz und Behörden

Geldauflagen

Gerichte, Staatsanwaltschaften sowie die Bewährungs- und Gerichtshilfe können dem Schwarzer Falke e.V. Geldauflagen als Auflage im Straf- oder Bewährungsverfahren zuweisen. Diese Seite nennt die dafür erforderlichen Angaben: Steuerbegünstigung, Zahlungsweg, Bestätigung des Zahlungseingangs und Ansprechperson.

Nachweis der Steuerbegünstigung

Gemeinnützig anerkannt, empfangsberechtigt

Der Schwarzer Falke e.V. ist unter der Nummer VR 3145 beim Amtsgericht Hagen eingetragen und nach § 60a Abs. 1 AO als gemeinnützig anerkannt. Der Freistellungsbescheid des Finanzamts Hagen vom 19.12.2024 gilt für die Veranlagungszeiträume 2019 bis 2023. Zuständige Finanzbehörde ist das Finanzamt Hagen.

Geldauflagen sind keine Spenden

Geldauflagen sind steuerrechtlich keine Spenden; eine Zuwendungsbestätigung nach § 10b EStG ist dafür nicht vorgesehen. Der Verein ist berechtigt, ihm zugewiesene Geldauflagen entsprechend der Strafprozessordnung und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten zu vereinnahmen und ausschließlich satzungsgemäß zu verwenden.

Weitere Nachweise zur Gemeinnützigkeit und Mittelverwendung stehen auf der Transparenzseite bereit. Informationen zu Spenden im engeren Sinne finden Sie auf der Seite Spenden.

Zahlungsweg

Kontoverbindung und Verwendungszweck

Zuweisungen richten sich an folgende Angaben:

Empfänger

Schwarzer Falke e.V.

Anschrift

Memeler Straße 2, 58099 Hagen

Bank

Deutsche Skatbank

IBAN

DE38 8306 5408 0005 4350 48

BIC

GENODEF1SLR

Verwendungszweck

Geldauflage, Aktenzeichen der zuweisenden Stelle

Geldauflagen werden vorübergehend über dieselbe Kontoverbindung wie Spenden abgewickelt. Sobald regelmäßige Zuweisungen eingehen, richtet der Verein ein gebührenfreies, gesondertes Konto für Geldauflagen ein.

Im Verwendungszweck ist zwingend das Aktenzeichen der zuweisenden Stelle anzugeben. Auf Wunsch stellt der Verein einen vorbereiteten Überweisungsträger mit GiroCode (QR-Code für Banking-Apps) zur Verfügung.

Ablauf

So läuft eine Zuweisung ab

Zuweisung

Das Gericht, die Staatsanwaltschaft oder die Bewährungs- bzw. Gerichtshilfe weist dem Schwarzer Falke e.V. eine Geldauflage unter Angabe eines Aktenzeichens zu.

Zahlung

Die zuweisende Stelle oder die betroffene Person überweist den Betrag unter Angabe von Geldauflage und Aktenzeichen an die oben genannte Kontoverbindung.

Bestätigung

Der Verein bestätigt der zuweisenden Stelle den Zahlungseingang fristgerecht.

Kontakt

Ansprechperson für Justiz und Behörden

Für Rückfragen von Gerichten, Staatsanwaltschaften sowie der Bewährungs- und Gerichtshilfe ist die Vereinsleitung zuständig. Zahlungspflichtige und zuweisende Stellen nutzen bitte das folgende Formular:

Allgemeine Anfragen erreichen den Verein telefonisch unter 02331 1886526 oder per E-Mail an info@schwarzer-falke.org. Weitere Kontaktwege und Anschriften finden Sie auf der Kontaktseite.

Mittelverwendung

Wofür die Mittel verwendet werden

Zugewiesene Geldauflagen fließen ausschließlich in satzungsgemäße Projekte, unter anderem:

  • Nachhilfe- und Bildungsförderung für benachteiligte Kinder und Jugendliche
  • Digitale Teilhabe durch Laptops, Tablets und Medienkompetenzangebote
  • Soziale Freizeitangebote für Jugendliche in belastenden Lebenslagen
  • Familienhilfe bei existenziellen Belastungen
  • Präventions- und Aufklärungsarbeit an Schulen und in Sportvereinen

Einen Überblick über Herkunft und Verwendung der Mittel bietet die Seite Mittelverwendung.

Kennzahlen

Geldauflagen im Überblick

Gesamteinnahmen aus Geldauflagen sowie aktuell zugewiesene Fälle werden hier fortlaufend ausgewiesen:

Geldauflagen & Zuweisungen

Hinweis zum Datenschutz: Gemäß den Vorgaben der DSGVO und den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden personenbezogene Akten- und Falldaten nach Ablauf von 10 Jahren automatisiert per System-Cronjob unwiderruflich gelöscht. Die dargestellten Gesamtfallzahlen umfassen den datenschutzkonform vorgehaltenen Zeitraum.

Unterlagen

Unterlagen für Gerichte und Staatsanwaltschaften

Satzung, Tätigkeits- und Verwendungsberichte sowie weitere Nachweise stehen ohne Anmeldung zum Download bereit:

Transparenzbericht

Dokument Datum Größe Aktionen
Transparenzbericht – 2026 27.09.2026 52 KB