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Mit der Spendenbescheinigung Ihre Spende steuerlich absetzen
Wissenswertes zu steuerlichen Vorteilen, gesetzlichen Regelungen und dem Nachweis Ihrer Hilfe
Der Schwarzer Falke e.V. ist als gemeinnütziger Verein nach § 52 Abgabenordnung (AO) anerkannt und berechtigt, sogenannte Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) auszustellen. Damit können Sie Ihre Spende – ob als Geld- oder Sachzuwendung – steuerlich geltend machen.
Ab wann benötige ich eine Spendenbescheinigung?
Bei Beträgen über 300 € jährlich (§ 50 Abs. 4 Nr. 2 EStDV) ist eine amtliche Spendenbescheinigung erforderlich.
Was gilt bei Spenden unter 300 €?
Hier genügt der Kontoauszug als Nachweis – eine separate Bescheinigung ist nicht notwendig.
Erhalte ich trotzdem eine Bescheinigung?
Ja, auf Wunsch gegen eine Bearbeitungsgebühr von 3,50 € oder kostenlos im Rahmen einer regelmäßigen Jahresspende (Stichtag 31. Dezember) als Sammelbescheinigung.
Wie läuft das bei monatlichen Daueraufträgen?
Bei monatlichen Spenden (z. B. ≥ 15 €) stellen wir automatisch eine Sammelbescheinigung zum Jahresende aus (Stichtag: 31. Dezember). Diese wird bearbeitet & postalisch in der 1. oder 2. Kalenderwoche des Folgejahres versendet.
Wie erhalte ich eine Bescheinigung über 300 €?
Bei Einzelspenden über 300 € senden wir Ihnen die Spendenbescheinigung automatisch oder auf Anfrage kostenlos zu.
📜 Gesetzliche Grundlagen zur Spendenabzugsfähigkeit
§ 10b EStG: Sonderausgabenabzug für Spenden
§ 50 Abs. 4 EStDV: Vereinfachter Nachweis bis 300 €
Abgabenordnung (§ 52 AO): Gemeinnützigkeit und Zuwendungsbestätigung
Finanzamt anerkannte Formulare (Anlage „Sonderausgaben“)
Spendendienst Schwarzer Falke e.V.
Telefon: 02331 1886-526
E-Mail: spendenservice@schwarzer-falke.org
Bei Fragen und Anliegen zu Ihrer Spende kontaktieren Sie uns gerne per Telefon oder E-Mail.
Hinweis gemäß § 50 EStDV: Für Spenden bis zu 300 € genügt der Kontoauszug als Nachweis beim Finanzamt. Für höhere Beträge oder auf Wunsch stellen wir Ihnen eine formgerechte Zuwendungsbestätigung aus.
Unsere Spendenbescheinigungen sind vom zuständigen Finanzamt anerkannt. Der Schwarzer Falke e.V. ist unter der Steuernummer 321/5740/0122 als gemeinnützig eingetragen.